Seit gestern belastet die neue Paketsteuer jede Bestellung bei großen Online-Shops – doch hinter den Kulissen rumort es gewaltig.
Eine Abgabe sorgt für Unruhe

Die seit 1. Oktober gültige Paketsteuer von zwei Euro pro Sendung trifft zunächst nur jene Versandhändler, deren Österreich-Umsatz mehr als 100 Millionen Euro beträgt. Für Konsument:innen erscheint sie als separate Position von 2,40 Euro (inklusive USt) auf der Rechnung – häufig schlicht als „Paketsteuer“ ausgewiesen. Dennoch herrscht Verwunderung: Viele Kund:innen vermuten eine zusätzliche Liefergebühr, obwohl der Betrag direkt an den Fiskus fließen soll.
Gleichzeitig rätseln kleinere Web-Shops, ob und wann sie selbst betroffen sind. Das Gesetz verweist auf den Umsatz des „Versandhändlers“ – doch was gilt, wenn ein regionaler Händler seinen Webshop über eine große Plattform betreibt? Die Finanzverwaltung betont, dass in diesen Fällen die Plattform als steuerpflichtiger Händler fungiert. Praktisch ist damit jede Bestellung potenziell steuerrelevant, sobald sie über einen Marktplatz bei einem der umsatzstarken Anbieter abgewickelt wird.
Zwischen IT-Umstellung und Kundenfrust

Hinter den Kulissen laufen seit Wochen gewaltige IT-Projekte, um die Abgabe automatisiert zu berechnen und ans Finanzamt abzuführen. Mehrere Branchenriesen mussten ihre Kassen-Systeme anpassen, damit die Paketsteuer als eigener Posten ausgewiesen wird, ohne gleichzeitig Rabattprogramme oder Retourenprozesse durcheinanderzubringen. Experten sprechen von „Kosten im mittleren siebenstelligen Bereich“ allein für Software-Updates.
Auf Kundenseite löst die zusätzliche Zeile häufig Ärger aus. Erste Social-Media-Analysen zeigen, dass rund 40 Prozent der Kommentare die Steuer mit höheren Versandkosten verwechseln. Verbraucherschützer:innen fordern daher eine verpflichtende, eindeutigere Kennzeichnung – etwa den Zusatz „staatliche Paketabgabe“ – um Missverständnisse zu vermeiden.
Rechtliche Grauzonen verschärfen den Ton

Noch größer ist der Unmut innerhalb des Handels selbst. Branchenvertreter warnen, die Abgabe benachteilige E-Commerce-Anbieter gegenüber dem stationären Handel und verstoße gegen das EU-Prinzip des freien Warenverkehrs. Mehrere renommierte Steuerrechtler: innen weisen zudem darauf hin, dass die Paketsteuer de facto eine mengenbezogene Verbrauchsteuer sei, die laut EU-Recht nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist.
Trotzdem folgt die Regierung bislang dem Argument, man wolle „Wettbewerbsverzerrungen“ ausgleichen und Umweltkosten internalisieren. Kritiker:innen halten dagegen, dass das Gesetz keinerlei ökologische Steuerungskomponente enthält: Weder Versanddistanz noch Gewicht oder Emissionsfaktor beeinflussen den Steuersatz – es bleibt bei pauschalen zwei Euro. Die Fronten verhärten sich zusehends.
Die überraschende Offensive der Branchengrößen

Erst jetzt wird bekannt: Bereits im August haben der Handelsverband gemeinsam mit Amazon, Zalando, OTTO Österreich und weiteren internationalen Plattformen eine umfassende Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Das 120-seitige Dokument listet gleich mehrere Angriffspunkte auf – von Verstößen gegen den Gleichheitsgrundsatz bis hin zu möglichen Konflikten mit dem Beihilferecht der Europäischen Union.
Die Kläger fordern eine einstweilige Aussetzung der Paketsteuer, bis höchstgerichtlich geklärt ist, ob das Gesetz mit der Verfassung und dem EU-Recht vereinbar ist. Eine erste Entscheidung über den Antrag auf aufschiebende Wirkung könnte laut Gerichtssprecher bereits Ende November fallen. Bis dahin kassieren die Händler weiter – unter Vorbehalt. Sollte die Abgabe gekippt werden, müssen die zwei Euro pro Sendung wohl an Hunderttausende Kund:innen zurückgezahlt werden. Die letzte Runde im Streit um die Paketsteuer hat also gerade erst begonnen.