Reform ab 2027: Millionen müssen zahlen – so trifft es jeden Haushalt!

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Die entscheidende Neuerung im Detail

Image: IMAGO / Mike Schmidt
Image: IMAGO / Mike Schmidt

Auf Seite 4 platzt nun der Knoten: Kernstück der Reform ist eine einheitliche Abgaberegel für alle Einkommensarten. Künftig wird der Sozialbeitragssatz pauschal bei 19 Prozent liegen – egal, ob das Einkommen aus Anstellung, freiberuflicher Tätigkeit oder Kapitalerträgen stammt. Für Spitzenverdiener ab 280 000 Euro Jahreseinkommen kommt zusätzlich ein gestaffelter „Solidarbeitrag Zukunft“ von 2 Prozentpunkten obenauf.

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Parallel steigt der Grundfreibetrag in zwei Stufen auf 12 900 Euro (2028) und das Kindergeld auf 272 Euro pro Monat. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag klettert um 200 Euro auf 1 430 Euro. Unterm Strich entlastet das eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen um mehr als 600 Euro pro Jahr, während Top-Einkommen eine Mehrbelastung von durchschnittlich 1 950 Euro schultern müssen.

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