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Ein Balanceakt zwischen Klimazielen und Netzrealität

Die Regierung argumentiert, dass der Netzausbau den Solar- und Windboom vielerorts nicht mehr einholen kann. Wenn Windräder oder Solarfelder in Spitzenzeiten abgeregelt werden müssen, entstehe ein „doppelter volkswirtschaftlicher Schaden“: Die Betreiber verlieren Einnahmen, gleichzeitig zahlen Verbraucher Entschädigungen über die Netzentgelte.
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Genau hier soll das Gesetz ansetzen. Künftig sollen neue Projekte in sogenannten „kapazitätslimitierten Netzgebieten“ nur noch genehmigt werden, wenn sie das Stromsystem nachweislich nicht zusätzlich belasten. Investor:innen und Umweltverbände warnen jedoch vor unkalkulierbaren Risiken – denn ob ein Landkreis als Engpassregion gilt, entscheidet sich jedes Jahr neu.
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