Ein überraschender Rückruf sorgt seit dem frühen Morgen für Unruhe in deutschen Supermärkten – betroffen ist ausgerechnet ein Klassiker, der in vielen Haushalten zur Kaffee- oder Teepause gehört. Die Herstellerfirma schlägt Alarm, die Handelsketten reagieren sofort und räumen die Regale. Noch schweigen viele Verantwortliche zu den Details, doch fest steht: Wer die betroffenen Packungen zu Hause hat, sollte jetzt genau hinschauen.
Schlechte Nachrichten für Naschkatzen

Viele Verbraucher wurden heute beim Frühstück von Push-Meldungen und Hinweisen an den Supermarkteingängen überrascht. Plötzlich war da ein Warnhinweis, der sich um ein alltägliches Knabberprodukt drehte, dessen Name zunächst geheim gehalten wurde. Lediglich der Hinweis „Gefahr durch Fremdkörper“ war öffentlich.
In den sozialen Netzwerken kursierten schnell Fotos leergeräumter Regalböden und Gerüchte über mögliche Verletzungen im Rachen- und Verdauungstrakt. Die Notfallnummern der Hersteller-Hotline liefen heiß, während Verbraucherschützer ergänzende Informationen forderten.
Rätselhafte Partikel sorgen für Panik

Laut ersten Stellungnahmen könnten winzige scharfkantige Metallteilchen in einzelne Chargen des Gebäcks gelangt sein. Wie hoch die Belastung tatsächlich sei, wollte das Unternehmen noch nicht beziffern – man arbeite „unter Hochdruck“ an der Ursachenforschung. Betroffene Kunden sollen das Produkt keinesfalls weiterverzehren.
Experten warnen: Bereits Millimeter kleine Splitter können beim Kauen unbemerkt verschluckt werden und zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen. Ärzte raten, bei Schnitt- oder Schleimhautverletzungen sofort eine Praxis oder Klinik aufzusuchen.
So reagieren Handel und Hersteller
Rewe, Edeka und weitere Märkte haben nach eigenen Angaben „innerhalb weniger Minuten“ sämtliche verbliebenen Packungen aus dem Verkauf genommen. Gleichzeitig versprechen sie volle Kaufpreiserstattung gegen Vorlage des Produkts oder eines Fotos der Verpackung – selbst ohne Bon.
Die Herstellerfirma, ein traditionsreicher Süsswarenspezialist aus der Schweiz, schaltete indes eine Hotline sowie ein Online-Formular frei. Dort können betroffene Kunden ihre Chargennummer eingeben und erfahren, ob ihr Exemplar Teil des Rückrufs ist. Noch immer bleibt jedoch die Frage offen, um welches Gebäck es sich genau handelt.
Jetzt steht es fest: Diese Butterkekse sind betroffen

Am späten Vormittag lüftete der Produzent endlich das Geheimnis: Zurückgerufen werden mehrere Chargen der „Kägi Butterbiscuits“ (3 × 200 g, Artikelnummer V7.4306, EAN 7610046032007, Chargencode KHR, Mindesthaltbarkeitsdatum 28. 08. 2027). Das Unternehmen bittet dringend, keine einzige Packung aus dieser Produktion mehr zu verzehren.
Sollten Sie das genannte Produkt zu Hause haben, bringen Sie es umgehend in Ihre Einkaufsstätte zurück – der Preis wird in voller Höhe erstattet. Wer bereits Beschwerden nach dem Verzehr verspürt, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Firma entschuldigt sich für alle Unannehmlichkeiten und arbeitet daran, dass das beliebte Buttergebäck bald wieder sorgenfrei genossen werden kann.