Teure Falle für Autofahrer: Diese Angabe kann richtig Geld kosten!

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Beim Abschluss der Autoversicherung machen fast alle Fahrer eine Angabe, die sie danach schnell wieder vergessen. Genau das kann später teuer werden – im schlimmsten Fall droht sogar eine Vertragsstrafe. Was Autofahrer jetzt wissen sollten.

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Ein neuer Job mit längerem Arbeitsweg, ein ausgedehnter Sommerurlaub oder regelmäßige Besuche bei der Familie: Schnell sieht das Autojahr ganz anders aus als geplant. Für den Versicherer ist das kein Detail. Welche Folgen drohen, welche Grenzen gelten und wie sich Autofahrer schützen können.

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Eine Zahl mit großer Wirkung

Autofahrer auf der Autobahn (Symbolbild), 15.02.2026. Foto: IMAGO / Henricus Lüschen
Autofahrer auf der Autobahn (Symbolbild), 15.02.2026. Foto: IMAGO / Henricus Lüschen

Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, muss angeben, wie viele Kilometer er voraussichtlich pro Jahr fahren wird. Diese sogenannte Jahresfahrleistung wirkt sich direkt auf den Beitrag aus – und kann zum Problem werden, wenn die Realität davon abweicht.

Die Logik der Versicherer ist einfach: Wer mehr fährt, hat statistisch ein höheres Unfallrisiko. Deshalb steigt der Beitrag in der Regel mit der angegebenen Fahrleistung. Der Vertrag wird auf Grundlage dieser Angabe kalkuliert.

Fährt man deutlich mehr als vereinbart, zahlt man also einen zu niedrigen Beitrag – und das kann der Versicherer nachträglich korrigieren. Viele Autofahrer haben ihre Angabe aus dem Vertrag allerdings längst nicht mehr im Kopf.

So viel fahren die Deutschen im Schnitt

Kombiinstrument mit Kilometerzähler in einem Auto (Symbolbild), 11.06.2026. Foto: IMAGO / Sebastian Geisler
Kombiinstrument mit Kilometerzähler in einem Auto (Symbolbild), 11.06.2026. Foto: IMAGO / Sebastian Geisler

Einen Anhaltspunkt liefert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Im Jahr 2024 legte ein Pkw in Deutschland im Durchschnitt 12.309 Kilometer zurück – elf Kilometer weniger als 2023. Vor der Corona-Pandemie lag der Wert laut t-online noch bei rund 15.000 Kilometern.

Insgesamt sind die Deutschen zuletzt wieder etwas mehr unterwegs: Laut KBA-Mitteilung vom 9. September 2026 summierte sich die Fahrleistung aller Kraftfahrzeuge 2025 auf 674,7 Milliarden Kilometer, ein Plus von 0,7 Prozent. Auf Pkw entfielen davon 562,3 Milliarden Kilometer.

Für die eigene Schätzung nennt t-online folgende Faustwerte:

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– Gelegenheits- oder reine Stadtfahrer: rund 6.000 Kilometer reichen oft aus

– Pendler: je nach Arbeitsweg mindestens 12.000 Kilometer

– Pendler mit Urlaubsfahrten und Erledigungen: etwa 20.000 Kilometer

Diese Kilometerklassen gibt es

Auto beim Tanken an der Zapfsäule (Symbolbild), September 2026. Foto: IMAGO / Lobeca (Ralf Homburg)
Auto beim Tanken an der Zapfsäule (Symbolbild), September 2026. Foto: IMAGO / Lobeca (Ralf Homburg)

Die meisten Versicherer rechnen nicht mit der exakten Kilometerzahl, sondern teilen die Fahrleistung in Stufen ein. Ein Beispiel dafür liefert der Versicherer R+V in seinem Ratgeber:

| Jährliche Fahrleistung | Klasse |

|—|—|

| bis 6.000 km | 1 |

| 6.001 bis 9.000 km | 2 |

| 9.001 bis 12.000 km | 3 |

| 12.001 bis 15.000 km | 4 |

| 15.001 bis 20.000 km | 5 |

| 20.001 bis 25.000 km | 6 |

| 25.001 bis 30.000 km | 7 |

| über 30.000 km | 8 |

Wichtig: Diese Einteilung ist nicht einheitlich. Jeder Versicherer legt seine Stufen selbst fest. Ein Blick in den eigenen Vertrag oder eine Nachfrage beim Anbieter schafft Klarheit, in welcher Klasse man eingestuft ist – und ab wann die nächste beginnt.

Mehr gefahren als angegeben – was jetzt droht

Autos und Lkw an einer Autobahnauffahrt, Oktober 2026. Foto: IMAGO / Wolfgang Maria Weber
Autos und Lkw an einer Autobahnauffahrt, Oktober 2026. Foto: IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Wer die vereinbarte Fahrleistung nur leicht überschreitet, muss meist nicht gleich mit dem Schlimmsten rechnen. Eine Überschreitung von etwa 10 bis 15 Prozent wird nach Angaben der R+V in der Regel toleriert – eine Nachzahlung für die höhere Klasse ist aber wahrscheinlich.

Teurer kann es bei einer deutlichen Überschreitung werden. Dann drohen laut R+V Vertragsstrafen – nach Angaben des Versicherers häufig in Höhe eines kompletten Jahresbeitrags.

Wer merkt, dass er mehr fährt als angegeben, sollte seinen Versicherer deshalb informieren. Die R+V weist in ihrem Ratgeber darauf hin, dass dafür nicht viel Zeit bleibt:

> „Sie haben dafür nur 14 Tage Zeit!“

> – R+V Versicherung, Ratgeber zur Jahresfahrleistung

Welche Fristen und Strafen konkret gelten, steht in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags.

Unfall und Vertragsstrafe: Das sagt ein Gericht

Ein Unfallschaden wird nach einem Verkehrsunfall vermessen (Symbolbild), 07.09.2025. Foto: IMAGO / snapshot-photography (T. Seeliger)
Ein Unfallschaden wird nach einem Verkehrsunfall vermessen (Symbolbild), 07.09.2025. Foto: IMAGO / snapshot-photography (T. Seeliger)

Oft fällt eine zu niedrige Angabe erst nach einem Unfall auf – etwa, wenn bei der Schadensregulierung der Kilometerstand erfasst wird. In der Kfz-Haftpflicht wird der Schaden laut t-online zwar reguliert, der Versicherer kann aber einen erheblichen Beitrag nachfordern.

Dass Vertragsstrafen nicht in jedem Fall zulässig sind, zeigt ein Urteil des Landgerichts Koblenz (Az. 16 S 2/21) vom 1. September 2021, über das der ADAC berichtete:

– Im Kaskovertrag war eine Fahrleistung von 15.000 Kilometern pro Jahr vereinbart.

– Nach einem Unfall stellte der Versicherer fest, dass die Grenze überschritten war, und verlangte gestützt auf seine Bedingungen eine Vertragsstrafe von 500 Euro.

– Das Gericht wies die Klage ab: Die Klausel sah die Strafe schon bei einfacher Fahrlässigkeit vor – selbst bei einem einzigen Kilometer zu viel, durch den der Beitrag nur um 0,01 Euro zu niedrig gewesen wäre. Das sei unverhältnismäßig.

Grundsätzlich hielt das Gericht eine Vertragsstrafe für das Verschweigen einer höheren Fahrleistung aber nicht für unbillig. Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV sehen eine solche Strafe laut ADAC nur bei Vorsatz vor – und dann hatte das Gericht auch gegen die Höhe keine Bedenken. Bewusstes Schummeln bleibt also riskant.

Weniger gefahren? Dann lohnt sich ein Anruf

Abschluss einer Autoversicherung (Symbolbild), 25.08.2025. Foto: IMAGO / imagebroker (Worawee Meepian)
Abschluss einer Autoversicherung (Symbolbild), 25.08.2025. Foto: IMAGO / imagebroker (Worawee Meepian)

Auch der umgekehrte Fall kommt häufig vor: Wer deutlich weniger gefahren ist, kann das ebenfalls melden. Viele Versicherer erstatten dann die Differenz – verpflichtet sind sie dazu laut R+V aber nicht. Das Verbraucherportal Finanztip rät laut t-online, in solchen Fällen hartnäckig zu bleiben.

Eine Alternative sind Tarife mit Abrechnung nach Kilometern: Zu Jahresbeginn wird die Fahrleistung geschätzt, am Jahresende der tatsächliche Kilometerstand gemeldet. Wer mehr gefahren ist, zahlt nach, wer weniger gefahren ist, bekommt Geld zurück. Laut Vergleichsportal Verivox können solche Tarife ab etwa 10.000 Kilometern im Jahr aber teurer werden als klassische Verträge.

So schützen sich Autofahrer vor bösen Überraschungen:

– Den Kilometerstand regelmäßig im Blick behalten

– Die Fahrleistung beim Abschluss lieber etwas großzügiger schätzen

– Änderungen wie einen neuen Arbeitsweg zeitnah dem Versicherer melden

– In den Vertragsbedingungen nachlesen, welche Fristen und Strafen gelten

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