Vor Cafés und in der Innenstadt wird der Ton rauer: Ein neues Verbot sorgt für Aufsehen, weil Betroffene nun sogar mit einem Bußgeld rechnen müssen.
Neue Regeln direkt vor Cafés

In Dortmund wird es für Bettler rund um Restaurants und Cafés nun ernst. Nach einer zweiwöchigen Übergangszeit will das Ordnungsamt die neue Regelung zum Betteln im Umfeld von Außengastronomien auch mit Bußgeldern durchsetzen.
Seit dem Inkrafttreten der neuen Vorschrift lag der Schwerpunkt zunächst auf Aufklärung. Mitarbeiter des Ordnungsamtes informierten Betroffene über die neuen Vorgaben und versuchten, für die Regelung zu sensibilisieren.
Damit ist nun Schluss.
Ab diesem Samstag sollen Verstöße auch tatsächlich ordnungsrechtlich verfolgt werden.
Konkret geht es um einen Bereich von fünf Metern rund um die Außenflächen von Gaststätten und Cafés. Wer dort still um Geld bittet oder die Hand aufhält, muss künftig mit Konsequenzen rechnen.
Das neue Vorgehen betrifft dabei nicht nur besonders aufdringliches Verhalten.
Auch Menschen, die lediglich still auf dem Boden sitzen und auf Spenden hoffen, können von der neuen Regelung betroffen sein.
Für einen Verstoß wird zunächst ein Verwarngeld fällig.
Doch wie viel müssen Betroffene künftig tatsächlich bezahlen?
15 Euro können jetzt fällig werden

Wer innerhalb des festgelegten Fünf-Meter-Bereichs rund um die Außengastronomie still bettelt, muss zunächst mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.
Das gilt auch dann, wenn die betreffende Person niemanden anspricht oder bedrängt.
Wer die Zahlung verweigert beziehungsweise das Verwarngeld nicht bezahlt, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Dann kann aus dem einfachen Verwarnvorgang ein aufwendigeres Verfahren werden.
Wichtig ist allerdings: Die neue Regelung verbietet nicht grundsätzlich jede Form des stillen Bettelns in Dortmund.
Außerhalb der festgelegten Fünf-Meter-Zone bleibt passives Betteln weiterhin erlaubt.
Auch das neue Verbot ist zunächst nicht dauerhaft angelegt. Die Regelung wurde vorerst auf ein Jahr befristet.
Anders sieht es bereits seit längerer Zeit beim sogenannten aggressiven Betteln aus.
Dieses war auch vor der neuen Vorschrift untersagt. Wer Passanten beispielsweise bedroht oder sie am Weitergehen hindert, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro belegt werden.
Die neue Regelung erweitert damit vor allem die bisherigen Möglichkeiten der Stadt.
Ordnungsdienst soll regelmäßig kontrollieren

Für die Kontrolle der neuen Vorschriften ist der Kommunale Ordnungsdienst zuständig.
Nach Angaben eines Stadtsprechers sollen die Mitarbeiter die Einhaltung der Regeln im Rahmen ihrer regulären Streifen überprüfen. Eine zusätzliche Verstärkung des Personals ist dafür nicht vorgesehen.
Die Kontrollen finden dabei nicht nur tagsüber statt.
Insbesondere freitags und samstags sind die Mitarbeiter auch in den Abendstunden unterwegs. Gerade dann sind die Außenbereiche der Gastronomiebetriebe in der Dortmunder Innenstadt besonders belebt.
Die Stadt rechnet dennoch nicht mit einer großen Zahl an Verstößen.
Vielmehr geht man von einem „vergleichsweise kleinen, hartnäckigen Personenkreis“ aus, der sich auch künftig nicht an die Vorgaben halten könnte.
Bei vielen anderen Betroffenen habe die bloße Ankündigung der neuen Regelung dagegen bereits Wirkung gezeigt.
Besonders Gastronomen am Alten Markt in der Innenstadt sollen bereits eine Veränderung bemerkt haben.
Dort habe sich das Bettelverhalten nach Angaben der Stadt offenbar bereits verändert.
Doch wie reagieren die Betroffenen selbst auf die neuen Vorgaben?
Viele Betroffene zeigen sich offenbar verständnisvoll

Die bisherigen Erfahrungen des Kommunalen Ordnungsdienstes fallen laut Stadt überwiegend positiv aus.
Wenn Mitarbeiter die neuen Vorschriften erklären, würden sich die betroffenen Personen in vielen Fällen verständnisvoll zeigen.
Ein Stadtsprecher beschreibt die bisherigen Erfahrungen so: „In vielen Fällen wird der Hinweis akzeptiert und das Betteln im entsprechenden Bereich eingestellt“.
Damit könnte die Stadt zunächst einen großen Teil der Konflikte ohne Bußgeldverfahren lösen.
Dennoch rechnen die Verantwortlichen damit, dass einzelne Personen weiterhin gegen die neue Regelung verstoßen werden.
Gerade für diesen Personenkreis sollen ab Samstag nun die angekündigten Verwarn- und Bußgeldverfahren zum Einsatz kommen.
Die Stadt setzt dabei offenbar vor allem auf die Kombination aus Aufklärung und konsequenter Kontrolle.
Die Verschärfung der Regeln kommt allerdings nicht ohne Vorgeschichte.
Vor allem die örtlichen Gastronomen hatten in der Vergangenheit wiederholt auf Probleme mit Bettlern aufmerksam gemacht.
Und genau diese Beschwerden waren ein wichtiger Auslöser für die neue Fünf-Meter-Regel.
Wirte beklagten Probleme mit Gästen

Hinter der neuen Regelung stehen vor allem Beschwerden aus der Dortmunder Gastronomie.
Mehrere Wirte hatten nach Angaben der Stadt kritisiert, dass Bettler ihren Gästen auf den Außenflächen teilweise zu nahe gekommen seien.
Betroffen waren unter anderem stark frequentierte Bereiche wie der Alte Markt und die Kleppingstraße.
Die Gastronomen sahen darin nicht nur ein Ärgernis für ihre Gäste. Sie berichteten auch von möglichen Umsatzeinbußen.
Schließlich können unangenehme Situationen während eines Restaurant- oder Cafébesuchs dazu führen, dass sich Gäste weniger wohlfühlen oder bestimmte Außenbereiche meiden.
Die Wirte wandten sich deshalb mit einem Brandbrief an die Politik und forderten strengere Maßnahmen.
Die Stadt reagierte schließlich mit der neuen Abstandsregel.
Dabei ist die Regelung nur ein Teil der Maßnahmen, die Dortmund gegen besonders aufdringliches Betteln einsetzt.
Denn gegen hartnäckige Wiederholungstäter kann die Stadt bereits seit längerer Zeit deutlich härter vorgehen.
Stadt geht gegen Wiederholungstäter härter vor

Gegen besonders aggressives und wiederholtes Betteln geht Dortmund nach eigenen Angaben bereits seit etwa einem Jahr konsequent vor.
Bei besonders hartnäckigen Fällen können sogar Zwangsgelder verhängt werden.
Diese können laut Stadt bis zu 250 Euro betragen.
Wer ein solches Zwangsgeld nicht bezahlen kann oder nicht bezahlt, muss unter bestimmten Voraussetzungen mit weiteren Konsequenzen rechnen. Nach Angaben des Stadtsprechers kann in solchen Fällen sogar Ersatzzwangshaft drohen.
Ein solcher Fall wurde demnach bereits einmal durch ein Gericht angeordnet.
Darüber hinaus hat die Stadt in acht weiteren Fällen entsprechende Anträge gestellt.
Mit der neuen Fünf-Meter-Regel kommt nun eine weitere Möglichkeit hinzu. Sie richtet sich ausdrücklich auch gegen stilles Betteln im unmittelbaren Umfeld von Außengastronomien.
Für die nächsten Monate dürfte deshalb entscheidend sein, ob die neue Regel tatsächlich für weniger Konflikte sorgt.
Fest steht: Wer in Dortmund rund um die Außenbereiche von Restaurants und Cafés innerhalb von fünf Metern still um Geld bittet, muss künftig mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.
Außerhalb dieser Zone bleibt stilles Betteln zunächst erlaubt. Die neue Regelung gilt außerdem nur für ein Jahr – danach muss entschieden werden, ob sie verlängert, verändert oder wieder abgeschafft wird.