Ab Januar: Diese Änderung betrifft Millionen Beschäftigte

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Zum 1. Januar 2027 steht in Deutschland eine Änderung an, die Millionen Beschäftigte direkt auf dem Lohnzettel merken. Auch viele Menschen mit einem Nebenjob dürfen sich freuen.

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Die Bundesregierung hat die Änderung schon vor Monaten beschlossen. Jetzt rückt der Stichtag näher. Was sich ändert und wer profitiert, zeigt die folgende Übersicht.

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Was sich zum Jahreswechsel ändert

Die damalige Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf der Digitalmesse re:publica, Berlin, 19.05.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Die damalige Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf der Digitalmesse re:publica, Berlin, 19.05.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Ab dem neuen Jahr gilt eine neue Lohnuntergrenze. Davon profitieren nicht nur Vollzeitkräfte, es hat auch Folgen für eine ganz bestimmte Gruppe von Beschäftigten.

Konkret: Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das sind 70 Cent mehr, ein Plus von rund 5 Prozent. Festgelegt ist das in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung.

Was das für Minijobber bedeutet

Zimmerreinigung in einem Hotel, viele Minijobs gibt es im Gastgewerbe, Themenfoto vom 04.07.2026. Foto: IMAGO / epd-bild (Detlef Heese)
Zimmerreinigung in einem Hotel, viele Minijobs gibt es im Gastgewerbe, Themenfoto vom 04.07.2026. Foto: IMAGO / epd-bild (Detlef Heese)

Seit 2022 hängt die Minijob-Grenze am Mindestlohn. Sie steigt deshalb automatisch mit, und zwar von 603 auf 633 Euro im Monat. Die Rechnung dahinter: 14,60 Euro × 130 ÷ 3 = 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro. Aufs Jahr gerechnet sind das 7.596 Euro.

Wer genau Mindestlohn bekommt, kann weiterhin rund 43 Stunden im Monat arbeiten. Wer mehr pro Stunde verdient, gewinnt Spielraum: Bei 16 Euro Stundenlohn steigen die möglichen Stunden von etwa 37,7 auf 39,6 im Monat.

Die Zahlen im Überblick

Alexander Schweitzer (SPD) legt seinen Amtseid als Bundesarbeitsminister vor Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) ab, Berlin, 14.10.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Alexander Schweitzer (SPD) legt seinen Amtseid als Bundesarbeitsminister vor Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) ab, Berlin, 14.10.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

| | 2025 | 2026 | 2027 |

|—|—|—|—|

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| Mindestlohn pro Stunde | 12,82 € | 13,90 € | 14,60 € |

| Minijob-Grenze pro Monat | 556 € | 603 € | 633 € |

Ein Beispiel: Wer 40 Stunden im Monat zum Mindestlohn arbeitet, kommt 2027 auf 584 Euro brutto statt 556 Euro. Das sind 28 Euro mehr im Monat und 336 Euro mehr im Jahr.

Wer die Erhöhung beschlossen hat

Die damalige Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bei einer Rede zum Aktionstag Zusammenhalt in Vielfalt, Berlin, 21.05.2026. Foto: IMAGO / Chris Emil Janßen
Die damalige Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bei einer Rede zum Aktionstag Zusammenhalt in Vielfalt, Berlin, 21.05.2026. Foto: IMAGO / Chris Emil Janßen

Die Erhöhung geht auf einen Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2025 zurück, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber sitzen. Das Bundeskabinett hat ihn am 29. Oktober 2025 mit einer Verordnung der damaligen Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) umgesetzt.

> „Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten.“ – Bärbel Bas laut ZDF, 29.10.2025

Bas ist am 12. Oktober 2026 von ihren Ämtern zurückgetreten. Neuer Bundesminister für Arbeit und Soziales ist seit dem 14. Oktober 2026 Alexander Schweitzer (SPD). An der beschlossenen Erhöhung ändert der Wechsel nichts.

Laut Statistischem Bundesamt könnten bis zu 6,6 Millionen Jobs von der zweistufigen Erhöhung profitieren. Für Arbeitgeber steigen die Lohnkosten 2027 nach Schätzungen um rund 3,44 Milliarden Euro.

Darauf sollten Minijobber jetzt achten

Alexander Schweitzer (SPD), designierter Bundesarbeitsminister, und Lars Klingbeil (SPD) bei einem Pressestatement vor dem Bundestag, Berlin, 13.10.2026. Foto: IMAGO / Andreas Gora
Alexander Schweitzer (SPD), designierter Bundesarbeitsminister, und Lars Klingbeil (SPD) bei einem Pressestatement vor dem Bundestag, Berlin, 13.10.2026. Foto: IMAGO / Andreas Gora

– Arbeitsvertrag prüfen: Ab Januar müssen mindestens 14,60 Euro pro Stunde gezahlt werden.

– Stunden neu planen: Wer mehr als Mindestlohn verdient, darf ab Januar etwas mehr arbeiten, ohne über 633 Euro zu kommen.

– Ausnahmen kennen: Wird die Grenze unvorhersehbar überschritten, bleibt der Minijob bestehen. Das gilt für höchstens zwei Monate innerhalb von zwölf Monaten.

– Mehrere Minijobs: Die Verdienste werden zusammengerechnet. Neben einer Hauptbeschäftigung bleibt nur ein Minijob anrechnungsfrei.

– Midijob: Oberhalb von 633 Euro beginnt der Übergangsbereich. Er reicht weiterhin bis 2.000 Euro, mit geringeren Sozialabgaben.

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