Wer am Bahnhof auf seinen Zug wartet, muss sich ab sofort an eine neue Regel halten. Die Deutsche Bahn hat sie in den vergangenen Wochen Schritt für Schritt eingeführt. Seit diesem Donnerstag soll sie überall gelten. Viele Pendler müssen deshalb eine liebgewonnene Gewohnheit aufgeben.
Die Bahn spricht von mehr Sicherheit und Sauberkeit. Sozialverbände warnen dagegen vor unerwünschten Nebenwirkungen. Auf den folgenden Seiten steht, was genau sich ändert, was erlaubt bleibt und was bei Verstößen droht.
Was sich seit Donnerstag ändert

An den Bahnhöfen der Deutschen Bahn gilt jetzt eine verschärfte Hausordnung. Sie betrifft ein Ritual, das für viele Reisende bisher ganz normal war. Für alle, die regelmäßig mit dem Zug fahren, ändert sich damit etwas.
Die Bahn hatte das Vorhaben am 21. Juli 2026 angekündigt. Seitdem hat sie die Regel nach und nach an immer mehr Stationen eingeführt. Bis zum 15. Oktober 2026 sollte sie laut Bahn an rund 5.400 Bahnhöfen gelten. Rechtsgrundlage ist das Hausrecht des Konzerns. Dafür wurden die Hausordnungen vor Ort angepasst, in Abstimmung mit Kommunen und Behörden.
Das Feierabendbier muss draußen bleiben

Konkret geht es um ein Alkoholkonsumverbot. Auf dem gesamten Bahnhofsgelände ist es verboten, Bier, Wein, Sekt oder Schnaps zu trinken. Das gilt auch auf den Bahnsteigen. In manchen Kommunen gehören auch die Vorplätze dazu, wenn sie der Bahn gehören.
Nicht alles ist verboten:
– Erlaubt: Alkohol im Gepäck oder in der Einkaufstüte mitnehmen.
– Erlaubt: In der Bahnhofsgastronomie wird weiter Alkohol ausgeschenkt und getrunken.
– Verboten: Auf dem Bahnhofsgelände selbst Alkohol trinken.
– Ausnahmen möglich: auf Vorplätzen, wenn das Bahnhofsgebäude nicht der Bahn gehört.
Was bei Verstößen droht

Ein Bußgeld ist nicht vorgesehen. Die Bahn setzt auf ihr Hausrecht:
| Situation | Mögliche Folge |
|—|—|
| Erster Verstoß | Platzverweis |
| Wiederholter Verstoß | Hausverbot |
| Konflikt eskaliert | Bundespolizei wird hinzugerufen |
Laut Bahnsprecherin Anja Bröker will die Bahn mit Augenmaß vorgehen. Wer gewohnt sei, sein Feierabendbier am Bahnhof zu trinken, werde angesprochen. Man werde ihn darauf hinweisen, dass er es künftig woanders trinken müsse. Das Verbot gilt nach ihren Worten auch an Tagen mit Großveranstaltungen. Zusätzliche Sicherheitskräfte für flächendeckende Kontrollen sind allerdings nicht geplant.
Warum die Bahn durchgreift

Auslöser war ein Angriff im Juli in Baden-Württemberg. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schlug und trat ein 36-jähriger Fahrgast bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug einen 26-jährigen DB-Sicherheitsmitarbeiter. Der Fahrgast soll alkoholisiert gewesen sein. Bei dem Gerangel gab eine Zugtür nach, und der Mitarbeiter stürzte aus dem fahrenden Zug.
> „Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen. Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt.“ – Evelyn Palla, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn
Die Bahnhofsmission unterstützt die Initiative grundsätzlich. Mirko Schwärzel aus der Bundesgeschäftsführung warnt aber vor Stigmatisierung und davor, dass Menschen ins Bahnhofsumfeld verdrängt werden: „Die Regeln müssen dann auch für alle gelten.“
Wo das Verbot schon länger gilt und was in Zügen erlaubt ist

An mehr als 30 Bahnhöfen in Deutschland gab es das Verbot schon vorher. Dazu gehören die Hauptbahnhöfe in Köln, München, Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf, Dortmund, Bremen und Bonn. Am 1. September kamen Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig dazu. Seit Mitte Oktober folgen die übrigen Stationen in ganz Deutschland. Die Bahn bewertet ihre bisherigen Erfahrungen positiv. Palla fasst es so zusammen: „Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll.“
In den Fernzügen bleibt dagegen alles beim Alten. Die Bordbistros verkaufen weiter Alkohol. Mitgebrachte Getränke dürfen Fahrgäste in angemessenem Rahmen trinken. Im Regionalverkehr ist das anders: Die Verkehrsverbünde in Hamburg, Köln, München und Nürnberg verbieten Alkohol in ihren Zügen grundsätzlich.