Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz beschlossen, das viele Menschen in Deutschland unmittelbar betreffen dürfte. Es geht um die Frage, wo Patienten künftig landen, wenn es ihnen plötzlich schlecht geht – und wer darüber entscheidet.
Für viele Betroffene könnte sich damit spürbar etwas ändern. Ganz durch ist das Vorhaben allerdings noch nicht.
Ein Gesetz für den Ernstfall

Der Bundestag hat eine Reform der Notfallversorgung verabschiedet. Wer akut erkrankt, soll schneller an die passende Stelle kommen. Die oft überfüllten Notaufnahmen sollen dadurch entlastet werden.
Für das Gesetz stimmten die Koalition und die Grünen. AfD und Linke enthielten sich.
Erst einschätzen, dann weiterleiten

Am Anfang steht künftig eine fachliche Ersteinschätzung – telefonisch oder vor Ort. Sie soll klären, welche Hilfe Betroffene wirklich brauchen. Die Notrufnummer 112 und die ärztliche Bereitschaftsnummer 116 117 sollen dafür verzahnt werden.
Je nach Dringlichkeit werden Patienten dann weitergeleitet:
– in eine Arztpraxis,
– in eine Notdienstpraxis oder
– in die Notaufnahme einer Klinik – mit oder ohne Rettungsdienst.
Laut dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett im April beschlossen hatte, wird die 116 117 in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt. Die Akutleitstelle soll sich digital mit den Rettungsleitstellen vernetzen, damit Fälle ohne Informationsverlust übergeben werden.
Das Herzstück: neue Zentren an Kliniken

Kernstück der Reform sind sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ). Sie sind an Kliniken angedockt. Laut Regierungsentwurf vereinen sie eine Notaufnahme, eine Notdienstpraxis der Kassenärzte und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle. Rettungsdienste sollen so seltener unnötig gebunden werden.
> „Mit diesem Notfallwegweiser kommen die Patienten so immer an die richtige Stelle“ – Carsten Linnemann (CDU), Bundesgesundheitsminister
Linnemann dankte seinen Amtsvorgängern Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) für die Vorarbeit an der Reform.
| Baustein | Was geplant ist |
|---|---|
| Ersteinschätzung | telefonisch oder vor Ort |
| 112 und 116 117 | werden verzahnt |
| Integrierte Notfallzentren | an Kliniken angedockt |
| Rettungsdienst | wird Sachleistung der Krankenkassen (laut Entwurf) |
| Notdienstpraxen | dürfen in eng begrenzten Fällen Medikamente für den akuten Bedarf abgeben (laut Entwurf) |
Korrekturen für Ärzte und Versicherte

An das Gesetz hängte der Bundestag zugleich Korrekturen am jüngsten Krankenkassen-Sparpaket an:
– Eine Kostenregelung zulasten von Haus- und Kinderärzten entfällt.
– Bestimmte Abschläge bei der hausarztzentrierten Versorgung werden abgeschafft.
– Die Vergütungsregeln in der Psychotherapie werden verbessert.
– Krankenkassen müssen ihre Mitglieder bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags wieder informieren.
– Terminmeldepflichten für Ärzte sollen die Terminvermittlung verbessern.
> „Wir haben von Anfang an gesagt, wo Korrekturen notwendig sind, steuern wir nach.“ – Christos Pantazis, SPD-Gesundheitspolitiker
Der Schätzerkreis rechnet für das kommende Jahr mit einem unveränderten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent. Pantazis sagte dazu: „Die Prognose zeigt: Unsere Anstrengungen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen tragen Früchte.“ Auch Linnemann erklärte, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bleibe stabil.
Wie es jetzt weitergeht

Bevor die Neuerungen kommen, muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Länderkammer soll dem Vernehmen nach am 20. November abschließend beraten. Ab wann die neuen Regeln gelten, ist noch nicht bekannt.
Carsten Linnemann ist seit Ende Juli Bundesgesundheitsminister. Er folgte auf Nina Warken (CDU), die ins Kanzleramt wechselte.