Ab Januar: Wirtschaft warnt vor Tausenden fehlenden Arbeitskräften!

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Die Bundesregierung hat eine umstrittene Kürzung beschlossen: Ab Januar soll ein bewährter Weg in den Arbeitsmarkt nur noch halb so vielen Menschen offenstehen. Verbände, Experten und sogar mehrere Länder hatten vorher eindringlich gewarnt – vergeblich.

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Ein Beschluss trotz massiver Warnungen

Bauarbeiter auf einer Großbaustelle im Wohnungsbau, 27.10.2026. Foto: IMAGO / Sven Simon (Frank Hoermann)
Bauarbeiter auf einer Großbaustelle im Wohnungsbau, 27.10.2026. Foto: IMAGO / Sven Simon (Frank Hoermann)

Es ist eine Entscheidung, die viele Betriebe direkt zu spüren bekommen dürften. Am Mittwoch, dem 4. November 2026, hat das Bundeskabinett eine Verordnung auf den Weg gebracht, die eine seit rund zehn Jahren bestehende Sonderregel deutlich zusammenstreicht.

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Konkret geht es um eine Regelung, über die Menschen aus bestimmten Ländern vereinfacht zum Arbeiten nach Deutschland kommen können. Statt bisher bis zu 50.000 Zustimmungen pro Jahr sollen künftig nur noch höchstens 25.000 erteilt werden.

Die Kürzung soll laut Reuters ab Januar 2027 greifen. Endgültig ist sie aber noch nicht: Die Verordnung braucht noch die Zustimmung der Länderkammer.

Was sich ab Januar ändern soll

Arbeitsvertrag und Reisepass auf einem Schreibtisch (Symbolbild, KI-generiert)
Arbeitsvertrag und Reisepass auf einem Schreibtisch (Symbolbild, KI-generiert)

Die Sonderregel ist für viele Arbeitgeber attraktiv, weil sie vergleichsweise unbürokratisch ist. Wer darüber kommt, braucht nach Angaben von AFP einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Jobangebot. Eine formale Anerkennung des Berufsabschlusses ist dagegen nicht nötig.

Regelung Bisher Geplant ab Januar 2027
Zustimmungen pro Jahr (Obergrenze) 50.000 25.000
Voraussetzung Arbeitsvertrag oder verbindliches Jobangebot unverändert
Status in Kraft Kabinettsbeschluss, Länderkammer muss noch zustimmen

Die Nachfrage war zuletzt groß: Laut „Deutsche Handwerks Zeitung“ war das Kontingent für 2025 bereits Ende November ausgeschöpft. Erst im Sommer 2024 war die Obergrenze von 25.000 auf 50.000 verdoppelt worden – nun soll sie wieder auf den alten Wert sinken.

Der Minister hinter der Verordnung

Friedrich Merz, Lars Klingbeil und Alexander Schweitzer bei der Kabinettsitzung, 04.11.2026. Foto: IMAGO / Frank Ossenbrink
Friedrich Merz, Lars Klingbeil und Alexander Schweitzer bei der Kabinettsitzung, 04.11.2026. Foto: IMAGO / Frank Ossenbrink

Vorgelegt hat die Verordnung Arbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD). Er ist seit Oktober im Amt und folgte auf Bärbel Bas. Die Kürzung selbst geht laut seinem Haus auf eine Initiative von CDU und CSU zurück und steht im Koalitionsvertrag von Union und SPD.

Die Regierung begründet den Schritt laut Reuters so:

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  • Die Zuwanderung von Arbeitskräften soll unabhängig von ihrer Qualifikation sinken.
  • Das inländische Arbeitskräftepotenzial soll bei der Besetzung offener Stellen stärker berücksichtigt werden.
  • Andere Zuwanderungswege sollen offen bleiben, etwa für anerkannte Fachkräfte und Berufskraftfahrer.

Bei der Regierungspressekonferenz verwies der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer laut AFP vor allem auf den Koalitionsvertrag. Eigene, darüber hinausgehende Gründe nannte die Regierung dort nicht.

Sechs Länder sind betroffen

Visastelle der Deutschen Botschaft in Sarajevo, 06.06.2000. Foto: IMAGO / photothek (Thomas Imo)
Visastelle der Deutschen Botschaft in Sarajevo, 06.06.2000. Foto: IMAGO / photothek (Thomas Imo)

Es geht um die sogenannte Westbalkanregelung. Sie ist in der Beschäftigungsverordnung verankert und gilt für Menschen aus diesen sechs Staaten:

  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kosovo
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Serbien

Die Zustimmungen erteilt die Bundesagentur für Arbeit. Federführend für die Änderung ist das Bundesarbeitsministerium. Wie entschlossen die Regierung trotz aller Einwände ist, zeigt ein Satz aus Schweitzers Anschreiben zur Kabinettsvorlage:

„Trotz Kritik von Verbänden und Bundesländern soll nach Rückkopplung mit dem Bundeskanzleramt das Vorhaben weiterverfolgt werden“

Arbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD), zitiert nach Reuters

Bauwirtschaft schlägt Alarm

Bauarbeiter auf einer Großbaustelle im Wohnungsbau, 27.10.2026. Foto: IMAGO / Sven Simon (Frank Hoermann)
Bauarbeiter auf einer Großbaustelle im Wohnungsbau, 27.10.2026. Foto: IMAGO / Sven Simon (Frank Hoermann)

Besonders hart getroffen sieht sich die Bauwirtschaft. Nach Angaben der Branche gingen bisher rund 35 Prozent der Visa aus der Westbalkanregelung an Bauunternehmen. Laut Bundesagentur für Arbeit sind 98 Prozent dieser Beschäftigten sozialversicherungspflichtig tätig.

„Auf einen Schlag werden knapp 9.000 dringend benötigte Arbeitskräfte fehlen“

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (laut Handwerksblatt)

Müller befürchtet laut AFP Verzögerungen beim Wohnungsbau und bei der Infrastruktur sowie zusätzliche Kosten. Auch das Baugewerbe kritisiert den Zeitpunkt. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, sagte laut Handwerksblatt: „Auf dem Bau reißt man die alte Brücke nicht ab, bevor die neue steht“. Er verweist darauf, dass Alternativen wie die geplante Work-and-Stay-Agentur noch nicht einsatzbereit seien.

Auch Gastgewerbe, Arbeitsagentur und Länder sind skeptisch

Aushang „Restaurant geschlossen!" an einem Hotel in Osnabrück, 31.08.2026. Foto: IMAGO / David Ebener
Aushang „Restaurant geschlossen!“ an einem Hotel in Osnabrück, 31.08.2026. Foto: IMAGO / David Ebener

Die Kritik kommt nicht nur vom Bau. Laut Reuters lehnen auch Verbände aus Gastronomie, Tourismus und Logistik die Kürzung ab. Dazu kommen große Wirtschaftsverbände, der Normenkontrollrat und sieben Bundesländer, darunter Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hessen.

Selbst die Bundesagentur für Arbeit hält wenig von der Halbierung. BA-Vorständin Vanessa Ahuja warnte laut Migazin, das kleinere Kontingent werde „ein erfolgreiches Zuwanderungsmodell schwächen“. Der Sachverständigenrat Wirtschaft sieht in dem Entwurf laut Migazin „keine überzeugende inhaltliche Begründung“ für die Halbierung.

Offen ist zudem, welche Folgen die Kürzung für häusliche Pflegehilfe und Landwirtschaft hat: Laut einer Antwort des Ministeriums von Ende Juli lagen dazu keine Erkenntnisse vor. Als Nächstes ist der Bundesrat am Zug.

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