Es geht um die letzten Minuten im Leben von Millionen Tieren: Eine neue Vorschrift soll Verstöße sichtbar machen, die bisher oft im Verborgenen blieben. Am Donnerstag steht die entscheidende Abstimmung an – und Kritikern geht der Plan längst nicht weit genug.
Ein blinder Fleck soll verschwinden

Kontrolleure können nicht überall gleichzeitig sein. Genau hier setzt ein Gesetzentwurf an, über den das Parlament am Donnerstag, dem 5. November 2026, abschließend abstimmen soll.
Künftig sollen größere Schlachtbetriebe verpflichtet werden, besonders sensible Abläufe mit Videokameras aufzuzeichnen. Die Kameras sollen sichtbar angebracht werden. Die Aufnahmen sollen den zuständigen Behörden zur Verfügung stehen, damit Verstöße gegen den Tierschutz auch im Nachhinein aufgeklärt werden können.
Hintergrund: Warmblütige Tiere dürfen nur geschlachtet werden, wenn sie vor dem Entbluten betäubt wurden. Ob das immer korrekt geschieht, lässt sich bisher oft nur stichprobenartig vor Ort prüfen.
Was genau gefilmt werden soll

Laut Fachmagazin „top agrar“ sollen die Kameras vor allem diese Bereiche erfassen:
- das Entladen der Tiertransporter
- die Wartezonen
- die Betäubung – hier liegt der Schwerpunkt
- das Setzen des Entblutungsschnitts und die ersten weiteren Schlachtschritte
Die Pflicht soll nicht für alle Betriebe gelten, sondern erst ab einer bestimmten Größe:
| Punkt | Geplante Regelung |
|---|---|
| Rinder und Schweine | ab 1.000 Großvieheinheiten pro Jahr (etwa 1.000 Rinder oder 5.000 Mastschweine) |
| Geflügel und Kaninchen | ab 150.000 Tieren pro Jahr |
| Speicherfrist | die letzten 30 Schlachttage |
| Kleinere Betriebe | ausgenommen – Behörde kann Kameras bei Verdacht aber anordnen |
Der Minister hinter dem Gesetz

Auf den Weg gebracht hat das Vorhaben Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU). Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf am 29. April 2026. Damit setzt die Regierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.
Nach Angaben des Ministeriums decken die erfassten Großbetriebe mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen ab. Rainer spricht von einem „Tierschutz-Assistenten“, der einen „blinden Fleck“ schließen soll.
„Wer Tiere auf den letzten Metern ihres Lebens schlecht behandelt, muss dafür geradestehen.“
Alois Rainer (CSU), Bundeslandwirtschaftsminister, laut Lebensmittelpraxis
Abstimmung im Bundestag am Donnerstagabend

Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/6809) am Donnerstag, 5. November 2026, in zweiter und dritter Lesung. Für die Debatte sind 30 Minuten vorgesehen, die Liveübertragung ist für 17:35 Uhr angesetzt. Federführend war der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
So verlief das Verfahren bislang:
- 9. Juli 2026: erste Lesung im Bundestag
- 11. September 2026: öffentliche Anhörung mit Sachverständigen
- 5. November 2026: abschließende Beratung und Abstimmung
Zur Abstimmung stehen auch Anträge der Opposition: Die AfD will keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen, der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung. Die Linke fordert dagegen eine Videoüberwachung ohne Ausnahmen. Wann die neuen Regeln in Kraft treten sollen, geht aus der Übersicht des Bundestags nicht hervor.
Kritik: Nur 232 von über 4.500 Betrieben

Bei der Anhörung im September forderte die Mehrheit der Sachverständigen laut Bundestag eine Pflicht für alle Schlachtbetriebe. Nach Angaben der Tierschutzorganisation Vier Pfoten fallen nach dem Entwurf nur 232 von über 4.500 Schlachteinrichtungen unter die Regel.
„Die verpflichtende Videoüberwachung muss in allen Schlachteinrichtungen gelten.“
Rüdiger Jürgensen, Vier Pfoten, in der Bundestagsanhörung
Vier Pfoten fordert zudem, die Speicherfrist von 30 auf 90 Schlachttage zu verlängern. Der Bayreuther Amtstierarzt Kai Braunmiller berichtete, dass Verstöße in zwei Schlachthöfen in Oberfranken mit Kameras deutlich zurückgegangen seien: „Es hat sich gezeigt, dass wir dieses technische Hilfsmittel durchgängig in allen Schlachthöfen brauchen“. Die Bundestierärztekammer kritisiert, dass Behörden Aufnahmen nur stichprobenartig sichten sollen, und schlägt eine KI-gestützte Auswertung vor.
Handwerk warnt vor Misstrauen

Von der anderen Seite kommt ebenfalls Kritik. Der Deutsche Fleischer-Verband begrüßt zwar die Ausnahme für kleinere Betriebe, warnt aber, zusätzliche Auflagen könnten „die handwerkliche Schlachtung gefährden“. Er fordert, genauer festzulegen, wann Behörden auch bei kleinen Betrieben Kameras anordnen dürfen.
Auch der Verband Neuland sieht keine Belege dafür, dass es in handwerklichen Betrieben mehr Verstöße gibt. Eine Ausweitung der Pflicht würde aus seiner Sicht „ein Klima des Misstrauens befördern“.
Mit der Abstimmung im Bundestag fällt die Entscheidung des Parlaments darüber, ob die Kamera-Pflicht in der geplanten Form kommt.
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