Hammer im Kabinett: Zwei neue Gesetze beschlossen

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Neue Grenze für den Strom aus dem Dach

Image: AI
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Künftig sollen Betreiber nur noch 50 Prozent ihrer Anlagenleistung ins öffentliche Netz einspeisen dürfen. Der restliche Strom müsste selbst verbraucht oder zwischengespeichert werden. Damit verändert sich nicht nur die Vergütung, sondern auch die praktische Nutzung neuer Solaranlagen.

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Gerade diese Regel zeigt, worum es der Regierung im Kern geht: Mehr Eigenverbrauch, mehr Steuerung, weniger Belastung für überforderte Netze. Die Förderung wird also nicht isoliert umgebaut, sondern zusammen mit einer neuen Netzlogik. Warum dieser Schritt politisch überhaupt forciert wird, erklärt sich erst beim Blick auf das größere Problem. Und genau das wird zum Schluss entscheidend.

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