Hammer im Kabinett: Zwei neue Gesetze beschlossen

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Die Vergütung bleibt – aber nur auf Zeit

Image: AI
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Wer ab 2027 eine neue PV-Anlage mit weniger als 50 Kilowatt auf dem Dach installiert, soll nicht sofort leer ausgehen. Stattdessen ist für 36 Monate noch eine feste Zahlung vorgesehen. Diese Übergangsvergütung soll allerdings etwa 1 Cent pro Kilowattstunde unter dem regulären Satz liegen.

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Danach endet diese feste Zahlung. Betreiber müssten ihren Solarstrom dann über Dienstleister an der Strombörse vermarkten. Die Einspeisevergütung verschwindet also nicht von heute auf morgen, sie wird Stück für Stück zurückgedrängt. Das wirkt auf den ersten Blick moderat – doch die Staffelung verrät, wie konsequent der Umbau gedacht ist. Genau das wird im nächsten Abschnitt sichtbar.

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