Krebs-Gefahr: Dringender Rückruf für beliebtes Lebensmittel!

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Ein Unternehmen ruft ein beliebtes Lebensmittel zurück. In der Ware wurde ein Stoff gefunden, der als wahrscheinlich krebserregend gilt – und zwar mehr, als gesetzlich erlaubt ist. Betroffen sind Kunden in 14 Bundesländern. Verbraucher sollen das Produkt auf keinen Fall mehr essen.

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Der Rückruf gilt nicht nur für eine einzelne Charge, sondern vorsorglich für alle noch haltbaren Packungen. Wer betroffene Ware zu Hause hat, sollte genau hinschauen. Welches Produkt es ist, wo es verkauft wurde und was Kunden jetzt tun können.

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Rückruf in fast ganz Deutschland

Stempel mit dem Wort „Rückruf“, Symbolbild zum Thema Produktrückrufe, 26.01.2023. Foto: IMAGO / IlluPics (Oliver Boehmer)
Stempel mit dem Wort „Rückruf“, Symbolbild zum Thema Produktrückrufe, 26.01.2023. Foto: IMAGO / IlluPics (Oliver Boehmer)

Erneut gibt es eine Warnung vor einem Lebensmittel: Ein deutsches Unternehmen holt einen seiner Artikel zurück. Bei einer Laboruntersuchung wurde darin ein bedenklicher Stoff in zu hoher Menge nachgewiesen.

Die Warnung wurde am 29. Oktober 2026 veröffentlicht, unter anderem auf dem staatlichen Portal lebensmittelwarnung.de. Betroffen sind 14 der 16 Bundesländer. Wichtig für Kunden: Zurückgerufen werden nicht nur Packungen mit einem bestimmten Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern alle noch gültigen Daten.

Darum ist der Stoff so gefährlich

Forscher bereiten im Labor Proben vor (Symbolbild). Foto: IMAGO / Panthermedia (Kzenon)
Forscher bereiten im Labor Proben vor (Symbolbild). Foto: IMAGO / Panthermedia (Kzenon)

Grund für den Rückruf ist ein erhöhter Gehalt an Glycidyl-Fettsäureestern, ausgedrückt als Glycidol. Der gemessene Wert liegt laut Meldung über dem gesetzlichen Höchstgehalt. Wie hoch genau, wurde nicht veröffentlicht. Das Unternehmen stellt klar:

> „Die Ware ist nicht verkehrsfähig und darf nicht weiterverwendet werden.“

> – Rückrufmeldung des Unternehmens, zitiert nach Presse Augsburg

Doch was steckt hinter dem sperrigen Begriff? Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) entstehen Glycidyl-Fettsäureester vor allem beim Raffinieren pflanzlicher Öle und Fette, wenn diese stark erhitzt werden. Im Körper werden sie fast vollständig zu Glycidol abgebaut. Das BfR schreibt dem Stoff erbgutschädigende und krebserzeugende Eigenschaften zu, mehrere Fachgremien stufen ihn als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen ein.

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– Eine sichere Aufnahmemenge lässt sich laut BfR nicht festlegen.

– In der EU gelten deshalb seit März 2018 Höchstgehalte für bestimmte Lebensmittel.

– Ein einmaliger Verzehr führt laut Berichten nicht unmittelbar zu Vergiftungserscheinungen – das Risiko ergibt sich aus einer dauerhaften Aufnahme.

Diese Reiscracker sind betroffen

Japanische Reiscracker in Nahaufnahme (Symbolbild). Foto: IMAGO / Panthermedia (sai0112)
Japanische Reiscracker in Nahaufnahme (Symbolbild). Foto: IMAGO / Panthermedia (sai0112)

Zurückgerufen werden die „Himemaru Japanese Rice Cracker / Reis Cracker“ in der 98-Gramm-Packung. Verantwortlich für den Rückruf ist die SSP Konsumgüter Trade & Consult GmbH aus Dietzenbach. Bei einer Laboranalyse waren die Werte in der Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 03.04.2027 aufgefallen. In der Meldung heißt es weiter:

> „Vorsorglich werden auch alle anderen gültigen Mindesthaltbarkeitsdaten des Produkts zurückgerufen.“

> – Rückrufmeldung, zitiert nach nordbayern.de / produktwarnung.eu

| Angabe | Details |

|—|—|

| Produkt | Himemaru Japanese Rice Cracker / Reis Cracker |

| Packungsgröße | 98 Gramm |

| Auffälliges MHD | 03.04.2027 |

| Ebenfalls betroffen | alle anderen noch gültigen MHD |

| Inverkehrbringer | SSP Konsumgüter Trade & Consult GmbH, Dietzenbach |

| Grund | Glycidyl-Fettsäureester über dem Höchstgehalt |

| Veröffentlicht | 29.10.2026 |

In diesen 14 Bundesländern wurde die Ware verkauft

Regal in einem asiatischen Lebensmittelgeschäft (Symbolbild). Bild: KI-generiert
Regal in einem asiatischen Lebensmittelgeschäft (Symbolbild). Bild: KI-generiert

Der Rückruf betrifft laut Meldung folgende Bundesländer:

– Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen

– Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

– Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt

– Schleswig-Holstein, Thüringen

Nicht aufgeführt sind Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Konkrete Händler oder Supermarktketten nennt die Rückrufmeldung nicht. Wer die Reiscracker zum Beispiel in einem Asia-Markt oder online gekauft hat, sollte deshalb alle Packungen im Vorrat prüfen.

Geld zurück? Das ist bisher bekannt

Kassenbon nach dem Lebensmitteleinkauf (Symbolbild), 27.08.2025. Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie (Michael Bihlmayer)
Kassenbon nach dem Lebensmitteleinkauf (Symbolbild), 27.08.2025. Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie (Michael Bihlmayer)

Zur Rückgabe und Erstattung macht das Unternehmen bislang keine Angaben:

> „Vom Hersteller wurden keine Informationen bezüglich Rückgabe und Erstattung gemacht.“

> – produktwarnung.eu, zitiert nach nordbayern.de

Verbraucherportale raten, die Ware in die Verkaufsstelle zurückzubringen und dabei auf den Rückruf hinzuweisen. Ein Kassenbon kann dabei helfen. Für Rückfragen ist das Unternehmen per E-Mail erreichbar:

– SSP Konsumgüter Trade & Consult GmbH, Dietzenbach

– E-Mail: [email protected]

Was Kunden jetzt tun sollten

Hände prüfen den Aufdruck auf einer Snackpackung (Symbolbild). Bild: KI-generiert
Hände prüfen den Aufdruck auf einer Snackpackung (Symbolbild). Bild: KI-generiert

Da der Rückruf alle gültigen Mindesthaltbarkeitsdaten umfasst, hilft ein Blick in den Vorratsschrank. Diese Schritte sind jetzt sinnvoll:

1. Vorrat auf „Himemaru Japanese Rice Cracker“ (98 g) prüfen – unabhängig vom Mindesthaltbarkeitsdatum.

2. Die Reiscracker nicht mehr essen und getrennt aufbewahren.

3. Packung möglichst mit Vorder- und Rückseite sowie MHD fotografieren und den Kassenbon aufheben.

4. Die Ware in der Verkaufsstelle zurückgeben oder beim Unternehmen unter [email protected] nachfragen.

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