Korrekturen für Ärzte und Versicherte

An das Gesetz hängte der Bundestag zugleich Korrekturen am jüngsten Krankenkassen-Sparpaket an:
– Eine Kostenregelung zulasten von Haus- und Kinderärzten entfällt.
– Bestimmte Abschläge bei der hausarztzentrierten Versorgung werden abgeschafft.
– Die Vergütungsregeln in der Psychotherapie werden verbessert.
– Krankenkassen müssen ihre Mitglieder bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags wieder informieren.
– Terminmeldepflichten für Ärzte sollen die Terminvermittlung verbessern.
> „Wir haben von Anfang an gesagt, wo Korrekturen notwendig sind, steuern wir nach.“ – Christos Pantazis, SPD-Gesundheitspolitiker
Der Schätzerkreis rechnet für das kommende Jahr mit einem unveränderten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent. Pantazis sagte dazu: „Die Prognose zeigt: Unsere Anstrengungen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen tragen Früchte.“ Auch Linnemann erklärte, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bleibe stabil.