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Erst einschätzen, dann weiterleiten

Am Anfang steht künftig eine fachliche Ersteinschätzung – telefonisch oder vor Ort. Sie soll klären, welche Hilfe Betroffene wirklich brauchen. Die Notrufnummer 112 und die ärztliche Bereitschaftsnummer 116 117 sollen dafür verzahnt werden.
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Je nach Dringlichkeit werden Patienten dann weitergeleitet:
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– in eine Arztpraxis,
– in eine Notdienstpraxis oder
– in die Notaufnahme einer Klinik – mit oder ohne Rettungsdienst.
Laut dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett im April beschlossen hatte, wird die 116 117 in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt. Die Akutleitstelle soll sich digital mit den Rettungsleitstellen vernetzen, damit Fälle ohne Informationsverlust übergeben werden.
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