Alle zwei Jahre steht für Millionen Autofahrer ein Pflichttermin an, um den kaum jemand herumkommt. Rund um diesen Termin hat sich zuletzt einiges verändert – manches spart Papier und Wege, anderes sorgt für Verwirrung. Und aus Brüssel kommen weitere Pläne, die Autobesitzer im Blick behalten sollten.
Was sich für Autofahrer gerade ändert

Es geht um die Hauptuntersuchung, kurz HU – im Volksmund oft einfach „TÜV“ genannt. Digitale Dokumente, ein neuer Online-Bericht und eine Debatte über kürzere Prüfintervalle verändern gerade, was vor und nach dem Termin passiert.
Die HU ist für Pkw in der Regel alle zwei Jahre fällig, bei Neuwagen erstmals nach 36 Monaten. Geprüft wird bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS. Laut dem Technik-Portal inside digital kostet die Untersuchung je nach Bundesland und Prüfstelle rund 140 bis 170 Euro.
Wer durchfällt, muss innerhalb eines Monats zur Nachprüfung. Und wer den Termin verschleppt, zahlt drauf:
| Situation | Folge |
|—|—|
| Nachprüfung nach Mängeln | innerhalb eines Monats, laut inside digital rund 30 Euro |
| HU mehr als 2 Monate überzogen | 20 Prozent Aufschlag auf die Prüfgebühr |
| Abgelaufene Plakette bei Kontrolle | Verwarn- bzw. Bußgeld von 15 bis 60 Euro |
| Mehr als 8 Monate überzogen | zusätzlich ein Punkt in Flensburg |
Neu im Handy: Der Fahrzeugschein

Den Fahrzeugschein gibt es inzwischen auch digital. Er lässt sich in der i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) speichern. Nötig sind laut inside digital ein Smartphone mit mindestens Android 12 oder iOS 17 sowie ein Personalausweis mit Online-Funktion.
Bei Polizeikontrollen in Deutschland wird die digitale Variante akzeptiert – das Papier kann dann zu Hause bleiben. Laut KBA-Präsident Richard Damm läuft die App inzwischen auf mehr als zwei Millionen Smartphones. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) betont, dass sich das Dokument einfach weitergeben lässt, etwa an eine Werkstatt.
Aber Achtung beim Prüftermin: Zur HU muss weiterhin der Fahrzeugschein aus Papier mitgebracht werden. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt vor, dass der Prüfer den nächsten HU-Termin dort einträgt. Ein Verordnungsentwurf des Verkehrsministeriums sieht vor, die HU-Regeln aus der StVZO herauszulösen. Ob die Pflicht zum Papierdokument damit entfällt, ist laut inside digital noch offen.
Nach der Prüfung: Der Bericht liegt jetzt online

Seit dem 25. November 2025 gibt es zu jeder Hauptuntersuchung zusätzlich einen Digitalen Untersuchungsbericht (DUB). Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt ihn bereit – egal, ob die Prüfung bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS stattgefunden hat.
So kommen Halter an den Bericht:
– per QR-Code auf dem Papierbericht,
– über einen Link,
– oder manuell auf der KBA-Website mit Berichtsnummer, Schlüsselnummer der Prüforganisation und einer Identifikationsnummer.
Name, Adresse oder Online-Ausweis sind dafür nicht nötig. Praktisch ist das vor allem beim Autoverkauf: Interessenten können die Ergebnisse der letzten HU direkt einsehen. Die Weitergabe lässt sich widerrufen. Ältere Prüfungen vor dem Starttermin sind nicht online abrufbar, und der DUB ist nicht Teil der i-Kfz-App. Das KBA stellt klar:
> „Der Digitale Untersuchungsbericht ersetzt den gedruckten Bericht derzeit noch nicht.“
> – Kraftfahrt-Bundesamt
Plakette: Diese Farbe ist jetzt dran

Ein Blick aufs hintere Kennzeichen verrät, wann der nächste Termin fällig ist. Die Zahl in der Mitte steht für das Jahr, die Zahl oben (bei „12 Uhr“) für den Monat.
| Plakettenfarbe | HU fällig im Jahr |
|—|—|
| Blau | 2026 |
| Gelb | 2027 |
| Braun | 2028 |
Wer jetzt eine blaue Plakette mit der „26“ hat, muss in diesem Jahr zur HU. Für diese Fahrzeuge ist es die erste Prüfung mit digitalem Bericht – die letzte HU fand 2024 statt. Nach bestandener Prüfung gibt es eine braune Plakette mit der „28“.
Jedes Jahr zum Prüftermin? Das plant die EU

Für Aufregung sorgte ein Vorschlag der EU-Kommission: Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, sollten jedes Jahr zur Hauptuntersuchung. Die Kommission von EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas begründete das mit mehr Verkehrssicherheit.
Doch der Plan stößt auf Widerstand:
– Ende 2025 lehnten die EU-Verkehrsminister die jährliche HU ab.
– Am 21. Mai 2026 stimmte auch das Europäische Parlament dagegen.
– Seitdem verhandeln Rat, Parlament und Kommission im sogenannten Trilog über den finalen Text.
Laut inside digital einigten sich die Unterhändler am 20. Oktober auf erste Kompromisse, etwa die gegenseitige Anerkennung von HU-Bescheinigungen zwischen EU-Staaten. Beim Erfassen des Kilometerstands gibt es noch keine Einigung. Diskutiert werden zudem strengere Prüfungen bei Fahrerassistenzsystemen und Abgasen. Der Zwei-Jahres-Rhythmus dürfte nach jetzigem Stand bleiben.
Der ADAC hatte die Ablehnung der jährlichen HU begrüßt. ADAC-Technikpräsident Karsten Schulze sagte dazu:
> „Die jährliche HU für ältere Fahrzeuge würde für Autofahrerinnen und Autofahrer erhebliche Belastungen bedeuten.“
> – Karsten Schulze, ADAC
Als Nächstes: Führerschein aufs Handy

Die Digitalisierung rund ums Auto geht weiter. Der Bundestag hat im März die rechtliche Grundlage für einen digitalen Führerschein beschlossen, das Gesetz gilt seit dem 1. Juli. KBA-Chef Richard Damm will die Funktion laut inside digital im vierten Quartal 2026 vorstellen, einen festen Starttermin gibt es aber noch nicht.
Wichtig für Autofahrer: Der Kartenführerschein bleibt gültig – und im Ausland wird nur er anerkannt. Anfang 2027 soll der Führerschein zudem in die staatliche EU-Wallet „d-you“ wandern, die laut Digitalminister Wildberger am 2. Januar 2027 starten soll, ebenfalls mit dem Personalausweis auf dem Smartphone.
Bis dahin gilt beim Prüftermin: Papier-Fahrzeugschein einpacken, Plakettenfarbe checken – und nach der Prüfung den QR-Code auf dem Bericht nicht wegwerfen.
Umfrage: Sollten Autos ab zehn Jahren jedes Jahr zur Hauptuntersuchung?