Schluss: Ab Dezember soll neue Pflicht für alle gelten!

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Wer umzieht, kennt das Problem: Termin suchen, warten, Formulare ausfüllen. Damit soll bald überall Schluss sein. Eine neue Pflicht ist beschlossen – und sie soll schon in wenigen Wochen gelten. Was Bürger jetzt wissen müssen.

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Ein Ärgernis nach fast jedem Umzug

Paar mit Wohnungsschlüssel in einer leeren Wohnung mit Umzugskartons (Symbolbild). Foto: IMAGO / Zoonar (Viorel Kurnosov)
Paar mit Wohnungsschlüssel in einer leeren Wohnung mit Umzugskartons (Symbolbild). Foto: IMAGO / Zoonar (Viorel Kurnosov)

Die Kartons sind gepackt, die neue Wohnung ist bezogen – doch ein lästiger Pflichttermin bleibt. Viele Menschen nehmen sich dafür extra frei oder warten wochenlang auf einen Termin. Das soll sich nun ändern.

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Es geht um die Anmeldung des Wohnsitzes. Wer in eine neue Wohnung zieht, muss sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Online geht das bislang nicht überall: Rund 20 Prozent der Bevölkerung haben laut dpa noch keine Möglichkeit dazu.

Genau diese Lücke soll jetzt geschlossen werden.

Das hat die Regierung beschlossen

Schild mit der Aufschrift „Dein Digitales Bürgeramt“ auf der Smart Country Convention, Berlin, 13.10.2026. Foto: IMAGO / Stefan Zeitz
Schild mit der Aufschrift „Dein Digitales Bürgeramt“ auf der Smart Country Convention, Berlin, 13.10.2026. Foto: IMAGO / Stefan Zeitz

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 4. November, eine Verordnung beschlossen. Danach müssen alle Meldebehörden in Deutschland die elektronische Wohnsitzanmeldung anbieten. Auch Kommunen, die das bisher nicht tun, sind dann verpflichtet.

Die wichtigsten Eckdaten:

  • Die sogenannte IT-Komponentenverordnung soll voraussichtlich am 1. Dezember 2026 in Kraft treten.
  • Der Onlinedienst soll laut Bundesregierung ab Ende des Jahres bundesweit verfügbar sein.
  • An- und Ummeldung einer Haupt- oder alleinigen Wohnung sollen vollständig digital von zu Hause aus möglich sein.
  • Grundlage ist das Onlinezugangsgesetz. Der Bund übernimmt die Verantwortung dafür, dass der Dienst die rechtlichen Anforderungen erfüllt.

So funktioniert die Online-Anmeldung

Hängeregistratur mit dem Reiter „amtl. Bescheid“ (Fotomontage, Symbolbild), 26.10.2026. Foto: IMAGO / Wolfilser (Wolfgang Filser)
Hängeregistratur mit dem Reiter „amtl. Bescheid“ (Fotomontage, Symbolbild), 26.10.2026. Foto: IMAGO / Wolfilser (Wolfgang Filser)

Die Anmeldung läuft über das Portal wohnsitzanmeldung.gov.de. Laut ZDFheute braucht man dafür ein Nutzerkonto wie die BundID und einen Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Über eine Suchfunktion auf der Website lässt sich prüfen, ob die eigene Adresse schon unterstützt wird.

So weit ist der Dienst schon verbreitet:

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Kennzahl Wert
angebundene Meldebehörden mehr als 3.800 (von rund 5.000 laut dpa)
Menschen mit Zugang 74,2 Millionen
Bevölkerung ohne Online-Möglichkeit rund 20 Prozent (laut dpa)
geschätzte Ersparnis bei flächendeckender Anbindung rund 344.000 Stunden und 8,4 Millionen Euro pro Jahr für Bürger (laut Erläuterungen zur Verordnung, dpa)

Die Online-Wohnsitzanmeldung zählt laut dpa schon jetzt zu den meistgenutzten elektronischen Verwaltungsleistungen.

Minister spricht von einem „echten Durchbruch“

Karsten Wildberger (CDU), Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, bei der Kabinettsitzung im Bundeskanzleramt, Berlin, 04.11.2026. Foto: IMAGO / photothek (Thomas Trutschel)
Karsten Wildberger (CDU), Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, bei der Kabinettsitzung im Bundeskanzleramt, Berlin, 04.11.2026. Foto: IMAGO / photothek (Thomas Trutschel)

Zuständig ist Karsten Wildberger (CDU), Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung. Er sieht in der Verordnung einen großen Schritt:

„Das ist ein echter Durchbruch für die digitale Verwaltung, die den Menschen dient.“

Karsten Wildberger (CDU), Bundesdigitalminister (laut dpa)

Bisher hatte jede Kommune ihr eigenes Tempo. Das soll vorbei sein. Laut Wildberger verabschiede sich Deutschland „vom Flickenteppich“. Und weiter:

„Egal ob in der Großstadt oder auf dem Land […] künftig kann sich jeder Bürger seinen Wohnsitz online anmelden, ohne das Haus zu verlassen.“

Karsten Wildberger, laut Pressemitteilung der Hamburger Senatskanzlei

Die Lösung stammt aus Hamburg

Das Bürgeramt in der Blaschkoallee in Berlin-Neukölln, 19.10.2026. Foto: IMAGO / Emmanuele Contini
Das Bürgeramt in der Blaschkoallee in Berlin-Neukölln, 19.10.2026. Foto: IMAGO / Emmanuele Contini

Entwickelt wurde der Dienst „eWA“ (elektronische Wohnsitzanmeldung) von der Senatskanzlei Hamburg gemeinsam mit dem damaligen Bundesinnenministerium. Nach dem Prinzip „Einer für Alle“ wurde er allen Ländern zur Verfügung gestellt. Die Verordnung ist Teil der föderalen Modernisierungsagenda, die Bund und Länder im Dezember 2025 verabschiedet haben.

„Mit der IT-Komponentenverordnung wird eine in Hamburg entwickelte Lösung zum verbindlichen Standard für ganz Deutschland.“

Jan Pörksen, Chef der Senatskanzlei Hamburg und Vorsitzender der Digitalministerkonferenz

Weitere einheitliche Online-Dienste sollen folgen. Ein Sprecher des Digitalministeriums nannte laut ZDFheute Anträge für Bauvorhaben, den Führerscheinerwerb und Bafög als mögliche Kandidaten. Einen Zeitplan gibt es dafür noch nicht.

Das sollten Bürger jetzt wissen

Umzugskartons, ein Stuhl und eine Pflanze in einem leeren Zimmer (Symbolbild). Foto: IMAGO / imagebroker (Andy Dean)
Umzugskartons, ein Stuhl und eine Pflanze in einem leeren Zimmer (Symbolbild). Foto: IMAGO / imagebroker (Andy Dean)

Bis die Pflicht überall greift, dauert es noch ein paar Wochen. Wer bald umzieht, kann sich schon jetzt vorbereiten:

  • Auf wohnsitzanmeldung.gov.de prüfen, ob die eigene Adresse bereits unterstützt wird.
  • Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aktivieren, falls noch nicht geschehen.
  • Ein Nutzerkonto wie die BundID anlegen.
  • Die Frist im Blick behalten: Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
  • Wo der Onlinedienst noch fehlt, gilt bis dahin weiter der Weg zum Amt.

Ob es beim geplanten Starttermin am 1. Dezember bleibt, hängt vom Inkrafttreten der Verordnung ab.

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