Urteil gegen Taxifahrer: Der wahre Grund für die Haftstrafe sorgt für Fassungslosigkeit

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Ein 64-jähriger Taxifahrer aus Vorarlberg ist wegen des sexuellen Missbrauchs einer 16-jährigen psychisch beeinträchtigten Schülerin zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

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Schweres Urteil gegen 64-Jährigen: Siebeneinhalb Jahre Haft

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Am Landesgericht Feldkirch wurde am Mittwoch ein erschütternder Fall abgeschlossen: Ein 64-jähriger Taxifahrer wurde laut „Neue Vorarlberger Zeitung“ zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er eine 16-jährige Jugendliche mit psychischer Beeinträchtigung sexuell missbraucht hat.

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Der Fall sorgte bereits seit Monaten für Fassungslosigkeit – nicht zuletzt, weil der Mann die Jugendliche während eines offiziellen Krankentransports allein in seiner Obhut hatte.

Krankentransport mit perfidem Umweg

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Laut Anklage soll der Mann im September des Vorjahres einen planmäßigen Transport von einer Schule für beeinträchtigte Jugendliche ausgenutzt haben. Statt den vorgesehenen Weg zu nehmen, sei er absichtlich einen Umweg gefahren – zu einem abgelegenen Parkplatz.

Dort habe er die 16-Jährige im Taxi missbraucht. Anschließend soll er ihr gedroht haben, sie umzubringen, falls sie jemandem von dem Übergriff erzählt. Die Drohung wertete die Staatsanwaltschaft als versuchte Nötigung.

Ermittlungen, Gutachten und ein vertagter Prozess

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Ursprünglich hätte das Urteil bereits Anfang September fallen sollen. Doch die Richter entschieden, ein zusätzliches Gutachten einzuholen, das mehr Klarheit über den psychischen Zustand des Opfers und die Glaubwürdigkeit der Darstellungen bringen sollte.

Nach der Auswertung aller Beweise folgte nun das Urteil: Der Taxifahrer wurde wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person sowie wegen versuchter Nötigung schuldig gesprochen. Der Mann ist zudem bereits 14-fach vorbestraft, was im Strafmaß eine Rolle spielte.

Eine hohe Strafe – und eine hohe Forderung

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Neben der Haftstrafe muss der Verurteilte der Jugendlichen auch ein erhebliches Schmerzengeld zahlen: 46.800 Euro. Damit sollen die erlittenen physischen und psychischen Folgen zumindest ansatzweise ausgeglichen werden.

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Das Gericht stellte klar, dass die Beeinträchtigung des Mädchens nach Einschätzung aller Experten offensichtlich erkennbar gewesen sei. Diese Tatsache hatte erhebliches Gewicht für die Bewertung des Falls.

Angeklagter bestreitet weiterhin alles

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Der 64-Jährige zeigte sich während des gesamten Prozesses uneinsichtig. Er erklärte, er habe die geistige Einschränkung der 16-Jährigen nicht bemerkt und bestreite sowohl den Missbrauch als auch die angebliche Bedrohung.

Die Richter folgten dieser Darstellung nicht. Die Schilderungen des Mädchens, die Spurenlage und das Gutachten ergaben nach Auffassung des Gerichts ein eindeutiges Gesamtbild.

Urteil noch nicht rechtskräftig

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Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen: Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung sowie eine Beschwerde gegen das verhängte Schmerzengeld an. Auch die Staatsanwältin legte Strafberufung ein – offenbar erscheint ihr das Strafmaß zu milde.

Damit bleibt offen, ob der Fall vor höheren Instanzen erneut verhandelt wird. Für die betroffene Jugendliche bedeutet das Urteil jedoch einen wichtigen ersten Schritt der Gerechtigkeit.

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