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Unerwartete Wendung

Die Bezeichnung von Friedrich Merz als „Pinocchio“ bleibt für einen Facebook-Nutzer ohne juristische Folgen.
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Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren ein. Begründung: Es handle sich um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Machtkritik.
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Damit ist klar: Der Kommentar erfüllt nicht den Straftatbestand der Beleidigung – auch nicht nach Paragraf 188 StGB, der Politiker besonders schützt.
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