Ab sofort gilt: Diese neuen Regeln betreffen jetzt Millionen Bürger!

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Der November bringt eine ganze Reihe neuer Regeln, Fristen und Stichtage. Online-Shopper, Familien, Arbeitnehmer, Autofahrer und Urlauber sind gleichermaßen betroffen. Manche Änderungen gelten schon seit dem Wochenende – bei anderen bleibt nur noch wenig Zeit, um zu handeln und bares Geld zu sparen.

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Wer die wichtigsten Termine kennt, kann teure Fehler vermeiden. Ein Überblick, was sich jetzt ändert, wer betroffen ist und was Verbraucher konkret tun sollten.

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Neuer Monat, neue Regeln: Darauf kommt es jetzt an

Unterlagen, Rechnungen und Taschenrechner auf einem Küchentisch (Symbolbild). Bild: KI-generiert
Unterlagen, Rechnungen und Taschenrechner auf einem Küchentisch (Symbolbild). Bild: KI-generiert

Ob beim Einkaufen im Internet, bei der Steuer oder beim Auto: Im November treten gleich mehrere Neuerungen in Kraft, außerdem laufen wichtige Fristen ab. Einige Änderungen bringen Verbrauchern mehr Schutz oder neue Sparmöglichkeiten, andere machen den Alltag teurer.

Auf den folgenden Seiten stellen wir die wichtigsten Regeln Schritt für Schritt vor – jeweils mit Datum, konkreten Zahlen und Tipps, was jetzt zu tun ist. Am Ende gibt es alle Termine noch einmal kompakt in einer Übersicht.

1. November: Pakete aus Fernost werden teurer

Pakete der Onlinehändler Temu, Shein und AliExpress vor Containern mit Zoll-Schriftzug (Fotomontage), Hamburg, 01.07.2026. Foto: IMAGO / Christian Ohde
Pakete der Onlinehändler Temu, Shein und AliExpress vor Containern mit Zoll-Schriftzug (Fotomontage), Hamburg, 01.07.2026. Foto: IMAGO / Christian Ohde

Wer gerne bei Temu, Shein oder AliExpress bestellt, muss sich auf höhere Kosten einstellen. Seit dem 1. November 2026 wird für Sendungen aus Nicht-EU-Staaten eine zusätzliche EU-Bearbeitungsgebühr von 2 Euro fällig. Sie kommt zu dem Pauschalzoll von 3 Euro pro Warenkategorie hinzu, der seit dem 1. Juli 2026 für Kleinsendungen bis 150 Euro Warenwert gilt.

Entscheidend ist laut Generalzolldirektion nicht die Zahl der Artikel, sondern die Zahl unterschiedlicher Warenpositionen im Paket: Ein T-Shirt, eine Handyhülle und ein Buch kosten zusammen 6 Euro Gebühr, vier gleiche Baumwoll-T-Shirts nur einmal 2 Euro. Laut Deutscher Handwerks Zeitung wird die Gebühr bei Retouren nicht erstattet. Maßgeblich ist der Tag der Einfuhr – auch Bestellungen aus dem Oktober können also betroffen sein.

Zahlen müssen zunächst Händler, Plattformen oder Transportdienstleister. Ob sie die Kosten an die Kunden weitergeben, ist offen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Reform:

> „Das ist ein Schritt zu mehr Fairness beim Online-Shopping.“

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> – Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, 30.10.2026

Tipp: Vor dem Kauf im Bestellvorgang und in den AGB nachsehen, ob Zoll und Gebühren auf den Preis aufgeschlagen werden – und mehrere kleine Bestellungen lieber bündeln.

1. November: Familienticket der Bahn wird zum Dauerangebot

Familie mit zwei Kindern an einem Vierertisch in einem Fernzug (Symbolbild). Bild: KI-generiert
Familie mit zwei Kindern an einem Vierertisch in einem Fernzug (Symbolbild). Bild: KI-generiert

Gute Nachricht für Familien: Das Familienticket der Deutschen Bahn gibt es seit dem 1. November dauerhaft. Bis zu fünf Personen zahlen im Fernverkehr 59,99 Euro für die einfache Fahrt und 99,99 Euro für Hin- und Rückfahrt, die Sitzplatzreservierung ist inklusive. Mit Nahverkehrsanteil kostet das Ticket 81,99 beziehungsweise 143,99 Euro.

Die Bedingungen: Mindestens ein Kind muss mitfahren, höchstens zwei Reisende dürfen 15 Jahre oder älter sein. Gebucht werden muss spätestens zwei Tage vor Reisebeginn. Das Ticket gilt nur in der 2. Klasse innerhalb Deutschlands und nur für die gebuchten Züge.

Tipp: Vorher mit normalen Sparpreisen vergleichen – auf kurzen Strecken oder bei sehr früh gebuchten Tickets kann die reguläre Buchung günstiger sein.

Steuer: Mehr Netto mit dem Freibetrag – eine Frist endet am 30. November

Hängeregister mit der Aufschrift „Finanzamt“ (Symbolbild/Fotomontage), 20.10.2026. Foto: IMAGO / Wolfilser (Wolfgang Filser)
Hängeregister mit der Aufschrift „Finanzamt“ (Symbolbild/Fotomontage), 20.10.2026. Foto: IMAGO / Wolfilser (Wolfgang Filser)

Arbeitnehmer mit hohen Ausgaben, etwa für einen langen Arbeitsweg, Kinderbetreuung oder Handwerker, können sich beim Finanzamt einen Lohnsteuer-Freibetrag eintragen lassen. Dann behält der Arbeitgeber jeden Monat weniger Lohnsteuer ein – das Geld kommt früher, nicht erst mit der Steuererklärung.

Seit dem 1. November kann der Freibetrag für 2027 beantragt werden. Wer noch für 2026 profitieren will, muss den Antrag bis zum 30. November 2026 beim Finanzamt einreichen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Aufwendungen zusammen mehr als 600 Euro betragen; Werbungskosten zählen dabei nur, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen.

Wichtig: Wer einen Freibetrag nutzt, muss für das Jahr eine Steuererklärung abgeben. Den Antrag gibt es online über Mein ELSTER oder auf Papier beim Finanzamt.

Krankenkasse: Richtwert für 2027 steht fest

Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenversicherung (Symbolbild/Fotomontage), 30.09.2026. Foto: IMAGO / Wolfilser (Wolfgang Filser)
Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenversicherung (Symbolbild/Fotomontage), 30.09.2026. Foto: IMAGO / Wolfilser (Wolfgang Filser)

Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 auf 2,9 Prozent festgelegt – genauso hoch wie 2026. Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen erfolgte die Festlegung am 30. Oktober 2026. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sieht darin eine gute Nachricht:

> „Davon profitieren die Versicherten genauso wie ihre Arbeitgeber.“

> – Carsten Linnemann (CDU), Bundesgesundheitsminister, laut Deutscher Handwerks Zeitung

Der Wert ist aber nur eine Orientierung. Tatsächlich verlangen die Kassen im Schnitt bereits rund 3,1 Prozent, die Spanne unter den 93 Kassen reicht von 2,18 bis 4,39 Prozent. Ihre eigenen Sätze für 2027 geben viele Kassen erst in den kommenden Wochen bekannt.

Tipp: Erhöht die eigene Kasse ihren Zusatzbeitrag, haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Ein Vergleich lohnt sich: Bei mehr als zwei Prozentpunkten Unterschied können schnell mehrere Hundert Euro im Jahr zusammenkommen.

15. November: Letzte Chance auf Geld fürs E-Auto

Elektroauto an einer Schnellladesäule, 05.10.2026. Foto: IMAGO / Manfred Segerer
Elektroauto an einer Schnellladesäule, 05.10.2026. Foto: IMAGO / Manfred Segerer

Halter von Elektroautos können sich jedes Jahr die THG-Prämie sichern. Dafür verkaufen sie die eingesparten CO₂-Emissionen ihres Fahrzeugs über einen Dienstleister an Mineralölkonzerne. Für das Jahr 2026 müssen die Daten bis zum 15. November beim Umweltbundesamt vorliegen – danach ist die Prämie für dieses Jahr verloren.

Je nach Anbieter sind derzeit rund 300 Euro und mehr möglich. Berechtigt ist der im Fahrzeugschein eingetragene Halter. Plug-in-Hybride gehen leer aus, E-Roller mit maximal 45 km/h sind ebenfalls nicht förderfähig. Für Privatleute ist die Prämie steuerfrei.

Achtung: Viele Anbieter setzen eigene, frühere Fristen. Wer noch nicht beantragt hat, sollte jetzt sofort handeln – meist reichen ein Foto des Fahrzeugscheins und die Kontodaten.

20. November: Strengere Regeln für „Später bezahlen“

Bezahl-App im App Store auf einem Smartphone (Symbolbild), 01.08.2026. Foto: IMAGO / Rüdiger Wölk
Bezahl-App im App Store auf einem Smartphone (Symbolbild), 01.08.2026. Foto: IMAGO / Rüdiger Wölk

Ab dem 20. November 2026 gilt ein neues Verbraucherkreditrecht. Es erfasst erstmals auch Angebote, die bisher außen vor waren – etwa die beliebten „Buy now, pay later“-Modelle von Anbietern wie Klarna oder PayPal. Die wichtigsten Neuerungen:

– Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Raten sowie Kredite mit bis zu drei Monaten Laufzeit fallen unter den Verbraucherschutz.

– Anbieter müssen auch bei kleinen Beträgen die Kreditwürdigkeit prüfen – Kunden kann der Ratenkauf also verweigert werden.

– Bei einer automatisierten Entscheidung können Kunden eine Prüfung durch einen Menschen verlangen.

– Das sogenannte „ewige“ Widerrufsrecht entfällt: Bei fehlerhaften Pflichtinformationen endet die Frist spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen.

– Auskunfteien wie die Schufa müssen offenlegen, welche Kriterien den Score besonders stark beeinflussen.

Der klassische Kauf auf Rechnung direkt beim Händler bleibt in bestimmten Fällen ausgenommen. Bestehende Verträge laufen nach altem Recht weiter. Tipp: Offene Raten im Blick behalten – Zahlungsverzug kann an die Schufa gemeldet werden.

20. November: Schluss mit Putzpflichten im Ferienquartier

Logo der Vermittlungsplattform Airbnb, München, 23.10.2026. Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie (Michael Bihlmayer)
Logo der Vermittlungsplattform Airbnb, München, 23.10.2026. Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie (Michael Bihlmayer)

Gute Nachricht für Urlauber: Bei der Plattform Airbnb dürfen Gastgeber ab dem 20. November 2026 keine aufwendigen Reinigungsarbeiten mehr von ihren Gästen verlangen. Das betrifft vor allem den Check-out, wenn Gäste bislang oft lange Putzlisten abarbeiten sollten. Künftig nicht mehr erlaubt sind unter anderem:

– Geschirr spülen und wegräumen

– Betten abziehen und Bettwäsche in die Waschmaschine stecken

– Müll außerhalb der Unterkunft entsorgen

– allgemeine Reinigungsaufgaben, die sonst eine Reinigungskraft übernimmt

Erlaubt bleiben kleine Bitten: schmutziges Geschirr ins Spülbecken stellen, benutzte Handtücher zusammenlegen, Müll in die Behälter im Gebäude sortieren oder die Klimaanlage beim Gehen ausschalten. Auch Hausregeln etwa zu Ruhezeiten, Haustieren oder Rauchen bleiben zulässig.

20. November: Höhere Beitragsgrenzen für Gutverdiener

Gehaltsabrechnung mit Taschenrechner und Lesebrille auf einem Schreibtisch (Symbolbild). Bild: KI-generiert
Gehaltsabrechnung mit Taschenrechner und Lesebrille auf einem Schreibtisch (Symbolbild). Bild: KI-generiert

Für Beschäftigte mit höherem Einkommen wird es ab Januar teurer. Die Bundesregierung hat am 7. Oktober die Rechengrößen der Sozialversicherung für 2027 beschlossen. Der Bundesrat soll laut Deutscher Handwerks Zeitung am 20. November zustimmen. Bis zu den sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen werden Sozialabgaben fällig – steigen sie, zahlen Gutverdiener mehr.

| Wert (monatlich bzw. jährlich) | 2026 | 2027 |

|—|—|—|

| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 Euro | 6.375 Euro |

| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 Euro | 8.850 Euro |

| Versicherungspflichtgrenze (jährlich) | 77.400 Euro | 84.150 Euro |

Selbst aktiv werden müssen Arbeitnehmer nicht – die höheren Abzüge zeigen sich ab Januar auf der Gehaltsabrechnung. Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, braucht künftig ein höheres Einkommen.

29. November: Neue Abgasnorm für Neuwagen

Zulassungsbescheinigung mit Eintrag der Abgasnorm Euro 6 (Symbolbild/Fotomontage), 17.08.2026. Foto: IMAGO / Wolfilser (Wolfgang Filser)
Zulassungsbescheinigung mit Eintrag der Abgasnorm Euro 6 (Symbolbild/Fotomontage), 17.08.2026. Foto: IMAGO / Wolfilser (Wolfgang Filser)

Ab dem 29. November 2026 gilt die neue Abgasnorm Euro 7 – zunächst für neu typgenehmigte Pkw- und Transportermodelle. Ab dem 29. November 2027 müssen dann alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen die Vorgaben erfüllen.

Neu sind unter anderem Grenzwerte für den Bremsabrieb. Für Elektroautos und Plug-in-Hybride gelten erstmals Mindestwerte für die Batteriehaltbarkeit: mindestens 80 Prozent Kapazität nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern, mindestens 72 Prozent nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern.

Für Autobesitzer gilt Entwarnung: Bereits zugelassene Fahrzeuge sind nicht betroffen und müssen nicht nachgerüstet werden.

30. November: Stichtag für die Kfz-Versicherung

Abschluss einer Autoversicherung (Symbolbild), 25.08.2025. Foto: IMAGO / imagebroker (Worawee Meepian)
Abschluss einer Autoversicherung (Symbolbild), 25.08.2025. Foto: IMAGO / imagebroker (Worawee Meepian)

Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, muss sich beeilen. Bei den meisten Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Die Kündigung muss deshalb bis zum 30. November 2026 beim Versicherer eingegangen sein – das Absendedatum zählt nicht. Wer den Termin verpasst, ist ein weiteres Jahr gebunden.

Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne die Leistung zu verbessern, besteht ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Zugang der Mitteilung. Bei Verträgen mit abweichendem Versicherungsjahr gelten andere Stichtage.

Tipp: Erst den neuen Vertrag abschließen, dann kündigen – und ein paar Tage Puffer einplanen. Die Schadenfreiheitsklasse wird beim Wechsel übernommen.

Alle Termine auf einen Blick

Fahrt mit einem Regionalzug in Deutschland, 21.10.2026. Foto: IMAGO / Martin Wagner
Fahrt mit einem Regionalzug in Deutschland, 21.10.2026. Foto: IMAGO / Martin Wagner

Noch eine wichtige Frist betrifft Millionen Pendler: Wer sein Deutschlandticket im Abo der Deutschen Bahn bezieht, muss bis zum 30. November der Fortführung zum neuen Preis zustimmen. Ab dem 1. Januar 2027 kostet das Ticket 66,80 Euro statt 63 Euro im Monat. Ohne Zustimmung endet das DB-Abo zum 31. Dezember. Wer ab dem 15. Oktober bestellt hat, muss nicht mehr zustimmen.

| Datum | Was ändert sich | Wer ist betroffen |

|—|—|—|

| 1. November | 2 Euro Bearbeitungsgebühr pro Warenposition zusätzlich zum Pauschalzoll | Kunden von Temu, Shein, AliExpress & Co. |

| 1. November | Familienticket der Bahn dauerhaft: 59,99 bzw. 99,99 Euro | Familien mit Kindern bis 14 Jahre |

| ab 1. November | Antrag auf Lohnsteuer-Freibetrag 2027 möglich | Arbeitnehmer mit hohen Ausgaben |

| 30. Oktober (festgelegt) | Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2027: 2,9 Prozent | Gesetzlich Krankenversicherte |

| 15. November | Frist THG-Prämie beim Umweltbundesamt | Halter von Elektroautos |

| 20. November | Neues Verbraucherkreditrecht | Nutzer von Ratenkauf und „Später bezahlen“ |

| 20. November | Keine Putzpflichten mehr beim Check-out | Airbnb-Gäste und -Gastgeber |

| 20. November | Bundesrat soll Rechengrößen 2027 zustimmen | Gutverdiener |

| 29. November | Euro 7 für neue Pkw- und Transportermodelle | Neuwagenkäufer, Hersteller |

| 30. November | Kündigungsfrist Kfz-Versicherung | Autofahrer |

| 30. November | Frist Lohnsteuer-Freibetrag 2026 | Arbeitnehmer |

| 30. November | Zustimmung zum Deutschlandticket-Abo | DB-Abonnenten |

Außerdem im Kalender: Am 18. November ist Buß- und Bettag – ein gesetzlicher Feiertag aber nur in Sachsen. Am 22. November ist Totensonntag, am 27. November lockt der Black Friday mit Rabattaktionen.

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