Neue Regel ab 2027: Autofahrer kommen bald nicht mehr davon!

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Millionen Autofahrer fahren jedes Jahr ins Nachbarland – und mancher hofft, dass ein Strafzettel von dort nie zu Hause ankommt. Eine neue EU-Regel soll genau das ändern: Ab Mitte 2027 sollen deutlich mehr Verkehrsverstöße über die Grenze hinweg verfolgt werden. Was sich ändert, was Betroffene zahlen müssen – und welche weiteren Regeln und Bußgelder 2027 auf Autofahrer zukommen.

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Neue Regel für Autofahrer: Darum geht es

Autos fahren an einem nebligen Herbstmorgen auf einer Stadtautobahn, 30.10.2026. Foto: IMAGO / Stefan Zeitz
Autos fahren an einem nebligen Herbstmorgen auf einer Stadtautobahn, 30.10.2026. Foto: IMAGO / Stefan Zeitz

Wer mit dem eigenen Auto im Ausland unterwegs ist, muss sich an die dortigen Regeln halten – und bekommt bei Verstößen oft erst Wochen später Post. Bisher blieb ein großer Teil dieser Verstöße folgenlos. Das soll sich mit einer neuen EU-Richtlinie ändern.

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Laut EU-Kommission bleiben derzeit etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße ungeahndet. Ein Grund ist ein bürokratisches Problem: Ist ein Auto in einem EU-Land zugelassen und verursacht in einem anderen Land einen Verstoß, ist die Verfolgung aufwendig.

Die EU-Richtlinie 2024/3237 vom 19. Dezember 2024 soll das ändern. Sie ist am 19. Januar 2025 in Kraft getreten. Die EU-Staaten müssen die neuen Regeln bis spätestens 20. Juli 2027 in nationales Recht umsetzen. Das Ziel laut Richtlinie: mehr gefährliche Verkehrsdelikte grenzüberschreitend verfolgen, Betroffene besser schützen und den Datenaustausch der Behörden effizienter machen.

Bisher: Nur acht Verstöße werden verfolgt

Blitzer an einer Bundesstraße, 19.10.2026. Foto: IMAGO / BildFunkMV (Norbert Fellechner)
Blitzer an einer Bundesstraße, 19.10.2026. Foto: IMAGO / BildFunkMV (Norbert Fellechner)

Bislang gab es lediglich acht Arten von Verkehrsverstößen, die in der EU grenzüberschreitend verfolgt werden konnten. Dazu zählen:

– Geschwindigkeitsübertretung

– Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

– Überfahren eines roten Lichtzeichens

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– Trunkenheit im Straßenverkehr

– Fahren unter Drogeneinfluss

– Nichttragen eines Schutzhelms

– unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens (zum Beispiel einer Busspur)

– rechtswidrige Nutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren

Alle anderen Verstöße blieben im Ausland oft ohne Folgen für Fahrer aus Deutschland.

Von acht auf 18: Diese zehn Verstöße kommen neu dazu

Parkschilder im Schilderwald, 31.10.2026. Foto: IMAGO / Oliver Langel
Parkschilder im Schilderwald, 31.10.2026. Foto: IMAGO / Oliver Langel

Spätestens ab der Umsetzung der Richtlinie sollen insgesamt 18 Arten von Verkehrsverstößen grenzüberschreitend verfolgt werden. Neu hinzu kommen diese zehn:

| Neuer Verstoß | Beschreibung |

|—|—|

| Sicherheitsabstand | Nichteinhaltung des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug |

| Überholen | gefährliches Überholen |

| Parken und Halten | gefährliches Parken oder Halten |

| Fahrbahnmarkierung | Überfahren einer oder mehrerer durchgehender Linien |

| Falschfahrt | Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung |

| Rettungsgasse | Nichtbeachtung der Vorschriften zur Rettungsgasse oder zur Vorfahrt für Einsatzfahrzeuge |

| Überladung | Fahren mit einem überladenen Fahrzeug |

| Zufahrtsbeschränkungen | Nichtbeachtung der Vorschriften über Zufahrtsbeschränkungen |

| Fahrerflucht | Verlassen der Unfallstelle |

| Bahnübergang | Nichtbeachtung der Vorschriften an Bahnübergängen |

So läuft das Verfahren künftig ab

Bußgeldbescheid und Geldscheine (Symbolbild), 14.09.2026. Foto: IMAGO / Wolfilser (Wolfgang Filser)
Bußgeldbescheid und Geldscheine (Symbolbild), 14.09.2026. Foto: IMAGO / Wolfilser (Wolfgang Filser)

Die Richtlinie regelt nicht nur, welche Verstöße verfolgt werden, sondern auch, wie das Verfahren abläuft. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

| Punkt | Regelung |

|—|—|

| Zustellfrist | Der Bescheid muss laut ADAC innerhalb von elf Monaten zugestellt werden. Nach dem Richtlinientext gilt eine Frist von fünf Monaten, wenn der Fahrer erst später ermittelt wird. |

| Sprache | Das Schreiben muss in der Sprache des Zulassungslandes verfasst sein, auf Wunsch auch in einer anderen EU-Amtssprache. |

| Datenaustausch | Er bleibt staatlichen Stellen vorbehalten. |

| Inkasso | Private Inkassounternehmen sollen im Auftrag von Behörden keine Bußgelder mehr eintreiben dürfen. Das müssen die EU-Staaten bis zum 20. Juli 2029 sicherstellen. |

Den Inkasso-Stopp begrüßt der ADAC:

> „Dieser Schritt schafft mehr Transparenz und Rechtssicherheit für die Betroffenen.“

> – ADAC-Sprecher Alexander Schnaars

Das müssen Autofahrer wirklich zahlen

Mautstation Arlberg an der Arlberg Schnellstraße in Tirol, Österreich, 30.10.2026. Foto: IMAGO / STEINSIEK.CH (Joeran Steinsiek)
Mautstation Arlberg an der Arlberg Schnellstraße in Tirol, Österreich, 30.10.2026. Foto: IMAGO / STEINSIEK.CH (Joeran Steinsiek)

Schon heute können Bußgelder aus fast allen EU-Staaten in Deutschland nachträglich vollstreckt werden. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Der ADAC nennt diese Eckdaten:

| Thema | Stand laut ADAC |

|—|—|

| Mindestbetrag | Deutschland vollstreckt ab 70 Euro (inklusive Verfahrenskosten). Österreich liegt bei 25 Euro. |

| Fahrverbote | Gelten nur in dem Land, in dem sie verhängt wurden. |

| Punkte in Flensburg | Verstöße im Ausland führen nicht zu Punkten. |

| Nicht-EU-Staaten | Bußgelder aus Großbritannien, Norwegen und Liechtenstein können nicht vollstreckt werden. Bei der Schweiz ist es ab 80 Franken (rund 86 Euro) möglich. |

| Verjährung | Rechtskräftige Bußgelder verjähren in Italien nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. |

| Rabatt | In einigen Ländern gibt es bei schneller Zahlung bis zu 50 Prozent Nachlass, etwa in Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien. |

Wichtig: Einen einheitlichen EU-Bußgeldkatalog gibt es nicht. Jedes Land legt seine Beträge selbst fest, in Ländern wie Italien oder Frankreich können sie deutlich höher ausfallen als in Deutschland.

Kritik und Ausblick: EU-weite Fahrverbote kommen später

Richterhammer, Auto-Modell und Europakarte auf einem Schreibtisch (Symbolbild). Bild: KI-generiert
Richterhammer, Auto-Modell und Europakarte auf einem Schreibtisch (Symbolbild). Bild: KI-generiert

Nicht alle sind mit den neuen Regeln zufrieden. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins forderte vor dem 64. Verkehrsgerichtstag in Goslar im Januar 2026 unter anderem:

– einheitliche Mindeststandards bei grenzüberschreitenden Bußgeldbescheiden

– klare Regeln für den Umgang mit Bescheiden aus dem Ausland

– Verteidigungsmöglichkeiten, etwa wenn der Halter nicht selbst gefahren ist

– Einschränkungen für private Inkassofirmen

> „Einheitliche Mindeststandards liegen bislang nicht vor.“

> – Verena Bouwmann, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

Auch bei Fahrverboten ändert sich vorerst nichts: Sie gelten weiter nur im Tatland. Eine EU-weite Vollstreckung dauert laut ADAC mindestens bis 2028. Das Portal geblitzt.de nennt dafür den 26. November 2028 und beruft sich auf die Richtlinie 2025/2206. Erfasst werden sollen nur schwere Verstöße wie Alkohol- und Drogenfahrten, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Delikte mit schweren Verletzungen oder Todesfolge – und nur, wenn das Fahrverbot rechtskräftig ist.

Weitere Regeln und Bußgelder, die 2027 auf Autofahrer zukommen

Alter und neuer Führerschein nebeneinander (Symbolbild). Bild: KI-generiert
Alter und neuer Führerschein nebeneinander (Symbolbild). Bild: KI-generiert

Die grenzüberschreitenden Strafzettel sind nicht die einzige Neuerung. Diese Termine und Regeln sollten Autofahrer 2027 im Blick haben:

| Datum | Neuerung | Stand |

|—|—|—|

| 01.01.2027 | Neu zugelassene Pkw brauchen das Notrufsystem „Next Generation eCall“. Eine Nachrüstpflicht für bestehende Autos gibt es nicht. | laut mobile.de und Berliner Zeitung |

| 19.01.2027 | Frist zum Umtausch alter Papier-Führerscheine, die 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Der Umtausch kostet laut mobile.de rund 25 Euro, danach droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. | Frist laut mobile.de und Berliner Zeitung |

| 01.03.2027 | Neue Bußgelder für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer, die nicht zugelassene Verkehrsflächen befahren: 25 Euro, mit Behinderung 30 Euro, mit Gefährdung 35 Euro, mit Sachbeschädigung 40 Euro. | beschlossen, laut Bußgeldportal |

| 10.07.2027 | Beim Autokauf beim Händler dürfen höchstens 10.000 Euro bar gezahlt werden. Ab 3.000 Euro ist eine Identitätsprüfung nötig. | laut mobile.de |

| 2027 | In Österreich sollen die Strafrahmen für Raser steigen, etwa bei mehr als 30 km/h zu schnell von 150 bis 5.000 Euro auf 200 bis 5.000 Euro. | Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen |

Das sollten Autofahrer jetzt wissen

Brief mit einem Schreiben über einem Autoschlüssel (Symbolbild). Bild: KI-generiert
Brief mit einem Schreiben über einem Autoschlüssel (Symbolbild). Bild: KI-generiert

Bis die Richtlinie in allen Ländern gilt, vergehen noch einige Monate. Trotzdem lohnt es sich, schon jetzt vorbereitet zu sein:

– Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht ignorieren – sie können in Deutschland vollstreckt werden.

– Bescheid genau prüfen: Datum, Ort, Kennzeichen und Vorwurf müssen stimmen.

– Bei Fehlern oder Zweifeln rechtlichen Rat einholen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

– Wer zahlen will, kann in manchen Ländern durch schnelle Zahlung bis zu 50 Prozent sparen.

– Das Alter des eigenen Führerscheins prüfen: Wer einen Papier-Führerschein von 2002 bis 2004 hat, muss bis zum 19. Januar 2027 umtauschen.

Umfrage

Sollen Verkehrsverstöße im Ausland genauso konsequent verfolgt werden wie im Inland?

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