Millionen Autofahrer fahren jedes Jahr ins Nachbarland – und mancher hofft, dass ein Strafzettel von dort nie zu Hause ankommt. Eine neue EU-Regel soll genau das ändern: Ab Mitte 2027 sollen deutlich mehr Verkehrsverstöße über die Grenze hinweg verfolgt werden. Was sich ändert, was Betroffene zahlen müssen – und welche weiteren Regeln und Bußgelder 2027 auf Autofahrer zukommen.
Neue Regel für Autofahrer: Darum geht es

Wer mit dem eigenen Auto im Ausland unterwegs ist, muss sich an die dortigen Regeln halten – und bekommt bei Verstößen oft erst Wochen später Post. Bisher blieb ein großer Teil dieser Verstöße folgenlos. Das soll sich mit einer neuen EU-Richtlinie ändern.
Laut EU-Kommission bleiben derzeit etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße ungeahndet. Ein Grund ist ein bürokratisches Problem: Ist ein Auto in einem EU-Land zugelassen und verursacht in einem anderen Land einen Verstoß, ist die Verfolgung aufwendig.
Die EU-Richtlinie 2024/3237 vom 19. Dezember 2024 soll das ändern. Sie ist am 19. Januar 2025 in Kraft getreten. Die EU-Staaten müssen die neuen Regeln bis spätestens 20. Juli 2027 in nationales Recht umsetzen. Das Ziel laut Richtlinie: mehr gefährliche Verkehrsdelikte grenzüberschreitend verfolgen, Betroffene besser schützen und den Datenaustausch der Behörden effizienter machen.
Bisher: Nur acht Verstöße werden verfolgt

Bislang gab es lediglich acht Arten von Verkehrsverstößen, die in der EU grenzüberschreitend verfolgt werden konnten. Dazu zählen:
– Geschwindigkeitsübertretung
– Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
– Überfahren eines roten Lichtzeichens
– Trunkenheit im Straßenverkehr
– Fahren unter Drogeneinfluss
– Nichttragen eines Schutzhelms
– unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens (zum Beispiel einer Busspur)
– rechtswidrige Nutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren
Alle anderen Verstöße blieben im Ausland oft ohne Folgen für Fahrer aus Deutschland.
Von acht auf 18: Diese zehn Verstöße kommen neu dazu

Spätestens ab der Umsetzung der Richtlinie sollen insgesamt 18 Arten von Verkehrsverstößen grenzüberschreitend verfolgt werden. Neu hinzu kommen diese zehn:
| Neuer Verstoß | Beschreibung |
|—|—|
| Sicherheitsabstand | Nichteinhaltung des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug |
| Überholen | gefährliches Überholen |
| Parken und Halten | gefährliches Parken oder Halten |
| Fahrbahnmarkierung | Überfahren einer oder mehrerer durchgehender Linien |
| Falschfahrt | Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung |
| Rettungsgasse | Nichtbeachtung der Vorschriften zur Rettungsgasse oder zur Vorfahrt für Einsatzfahrzeuge |
| Überladung | Fahren mit einem überladenen Fahrzeug |
| Zufahrtsbeschränkungen | Nichtbeachtung der Vorschriften über Zufahrtsbeschränkungen |
| Fahrerflucht | Verlassen der Unfallstelle |
| Bahnübergang | Nichtbeachtung der Vorschriften an Bahnübergängen |
So läuft das Verfahren künftig ab

Die Richtlinie regelt nicht nur, welche Verstöße verfolgt werden, sondern auch, wie das Verfahren abläuft. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
| Punkt | Regelung |
|—|—|
| Zustellfrist | Der Bescheid muss laut ADAC innerhalb von elf Monaten zugestellt werden. Nach dem Richtlinientext gilt eine Frist von fünf Monaten, wenn der Fahrer erst später ermittelt wird. |
| Sprache | Das Schreiben muss in der Sprache des Zulassungslandes verfasst sein, auf Wunsch auch in einer anderen EU-Amtssprache. |
| Datenaustausch | Er bleibt staatlichen Stellen vorbehalten. |
| Inkasso | Private Inkassounternehmen sollen im Auftrag von Behörden keine Bußgelder mehr eintreiben dürfen. Das müssen die EU-Staaten bis zum 20. Juli 2029 sicherstellen. |
Den Inkasso-Stopp begrüßt der ADAC:
> „Dieser Schritt schafft mehr Transparenz und Rechtssicherheit für die Betroffenen.“
> – ADAC-Sprecher Alexander Schnaars
Das müssen Autofahrer wirklich zahlen

Schon heute können Bußgelder aus fast allen EU-Staaten in Deutschland nachträglich vollstreckt werden. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Der ADAC nennt diese Eckdaten:
| Thema | Stand laut ADAC |
|—|—|
| Mindestbetrag | Deutschland vollstreckt ab 70 Euro (inklusive Verfahrenskosten). Österreich liegt bei 25 Euro. |
| Fahrverbote | Gelten nur in dem Land, in dem sie verhängt wurden. |
| Punkte in Flensburg | Verstöße im Ausland führen nicht zu Punkten. |
| Nicht-EU-Staaten | Bußgelder aus Großbritannien, Norwegen und Liechtenstein können nicht vollstreckt werden. Bei der Schweiz ist es ab 80 Franken (rund 86 Euro) möglich. |
| Verjährung | Rechtskräftige Bußgelder verjähren in Italien nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. |
| Rabatt | In einigen Ländern gibt es bei schneller Zahlung bis zu 50 Prozent Nachlass, etwa in Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien. |
Wichtig: Einen einheitlichen EU-Bußgeldkatalog gibt es nicht. Jedes Land legt seine Beträge selbst fest, in Ländern wie Italien oder Frankreich können sie deutlich höher ausfallen als in Deutschland.
Kritik und Ausblick: EU-weite Fahrverbote kommen später

Nicht alle sind mit den neuen Regeln zufrieden. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins forderte vor dem 64. Verkehrsgerichtstag in Goslar im Januar 2026 unter anderem:
– einheitliche Mindeststandards bei grenzüberschreitenden Bußgeldbescheiden
– klare Regeln für den Umgang mit Bescheiden aus dem Ausland
– Verteidigungsmöglichkeiten, etwa wenn der Halter nicht selbst gefahren ist
– Einschränkungen für private Inkassofirmen
> „Einheitliche Mindeststandards liegen bislang nicht vor.“
> – Verena Bouwmann, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
Auch bei Fahrverboten ändert sich vorerst nichts: Sie gelten weiter nur im Tatland. Eine EU-weite Vollstreckung dauert laut ADAC mindestens bis 2028. Das Portal geblitzt.de nennt dafür den 26. November 2028 und beruft sich auf die Richtlinie 2025/2206. Erfasst werden sollen nur schwere Verstöße wie Alkohol- und Drogenfahrten, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Delikte mit schweren Verletzungen oder Todesfolge – und nur, wenn das Fahrverbot rechtskräftig ist.
Weitere Regeln und Bußgelder, die 2027 auf Autofahrer zukommen

Die grenzüberschreitenden Strafzettel sind nicht die einzige Neuerung. Diese Termine und Regeln sollten Autofahrer 2027 im Blick haben:
| Datum | Neuerung | Stand |
|—|—|—|
| 01.01.2027 | Neu zugelassene Pkw brauchen das Notrufsystem „Next Generation eCall“. Eine Nachrüstpflicht für bestehende Autos gibt es nicht. | laut mobile.de und Berliner Zeitung |
| 19.01.2027 | Frist zum Umtausch alter Papier-Führerscheine, die 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Der Umtausch kostet laut mobile.de rund 25 Euro, danach droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. | Frist laut mobile.de und Berliner Zeitung |
| 01.03.2027 | Neue Bußgelder für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer, die nicht zugelassene Verkehrsflächen befahren: 25 Euro, mit Behinderung 30 Euro, mit Gefährdung 35 Euro, mit Sachbeschädigung 40 Euro. | beschlossen, laut Bußgeldportal |
| 10.07.2027 | Beim Autokauf beim Händler dürfen höchstens 10.000 Euro bar gezahlt werden. Ab 3.000 Euro ist eine Identitätsprüfung nötig. | laut mobile.de |
| 2027 | In Österreich sollen die Strafrahmen für Raser steigen, etwa bei mehr als 30 km/h zu schnell von 150 bis 5.000 Euro auf 200 bis 5.000 Euro. | Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen |
Das sollten Autofahrer jetzt wissen

Bis die Richtlinie in allen Ländern gilt, vergehen noch einige Monate. Trotzdem lohnt es sich, schon jetzt vorbereitet zu sein:
– Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht ignorieren – sie können in Deutschland vollstreckt werden.
– Bescheid genau prüfen: Datum, Ort, Kennzeichen und Vorwurf müssen stimmen.
– Bei Fehlern oder Zweifeln rechtlichen Rat einholen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
– Wer zahlen will, kann in manchen Ländern durch schnelle Zahlung bis zu 50 Prozent sparen.
– Das Alter des eigenen Führerscheins prüfen: Wer einen Papier-Führerschein von 2002 bis 2004 hat, muss bis zum 19. Januar 2027 umtauschen.
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