Kameras, die Gesichter erkennen. Software, die Prügeleien meldet, bevor jemand den Notruf wählt. Kontrollen ganz ohne Verdacht: Die Polizei in Deutschland bekommt so viele neue Befugnisse wie seit Jahrzehnten nicht. Und das ist erst der Anfang.
Ein großes Reformgesetz ist bereits durch Bundestag und Bundesrat. Weitere Pläne liegen im Parlament, und auch mehrere Bundesländer ziehen nach. Was sich für Bahnfahrer, Reisende und alle Bürger ändert und warum Kritiker vor einem „Überwachungsstaat“ warnen, lesen Sie auf den nächsten Seiten.
Kameras sollen Gesichter und Gefahren erkennen

Die Bundespolizei bekommt umfassende neue Rechte. Bundestag und Bundesrat haben am 25. September 2026 eine Reform beschlossen, die vor allem Bahnhöfe, Flughäfen und Züge betrifft. Dort sollen künftig auch Computer mithelfen.
Kern der Reform ist moderne Technik. Die Bundespolizei darf laut ZDFheute in besonderen Gefahrenlagen an Bahnhöfen und anderen Orten in ihrem Zuständigkeitsbereich Gesichtserkennung in Echtzeit einsetzen. Als Beispiel wurde die Suche nach einem entführten Kind genannt.
Hinzu kommt eine KI-gestützte Videoanalyse: Die Software soll Bewegungsmuster erkennen, die auf Straftaten hindeuten, etwa Faustschläge, gezückte Messer oder eine hilflose Person, die ins Gleisbett fällt.
Ganz ohne Auflagen geht das nicht. Laut netzpolitik.org muss die automatisierte Auswertung richterlich angeordnet werden, Treffer müssen zwei Polizisten prüfen. Nach zwei Jahren soll eine wissenschaftliche Einrichtung die Maßnahme bewerten.
Kontrollen ohne Anlass und Handy-Ortung

Die Reform betrifft nicht nur Kameras. Auch bei Kontrollen, Überwachung und Abschiebungen bekommt die Bundespolizei mehr Spielraum. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
– Anlasslose Kontrollen: In Waffen- und Messerverbotszonen an Bahnhöfen und in Zügen dürfen Beamte stichprobenartig kontrollieren, auch ohne konkreten Verdacht.
– Handy-Ortung und Messenger: Gegen Extremismus und Schleuserkriminalität darf die Bundespolizei Mobiltelefone orten und Messenger-Kommunikation überwachen (Quellen-TKÜ).
– Abschiebungshaft: Trifft die Bundespolizei etwa an Bahnhöfen oder Flughäfen vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer an, kann sie selbst Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam beantragen. So soll verhindert werden, dass Betroffene untertauchen.
– Drohnen: Die Bundespolizei darf eigene Drohnen einsetzen und gefährliche Drohnen abwehren.
– Aufenthaltsverbote: Möglich sind Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote von bis zu drei Monaten.
– Strafverfolgung: Bei Straftaten in ihrem Zuständigkeitsbereich darf sie die Ermittlungen übernehmen, wenn die zuständige Landesbehörde zustimmt.
Das bisherige Bundespolizeigesetz stammt in weiten Teilen aus dem Jahr 1994. Ein Reformversuch der damaligen Merkel-Regierung scheiterte 2021 im Bundesrat, auch die Ampel-Koalition brachte ihr Vorhaben nicht zu Ende.
Panne im Bundestag: Abstimmung musste wiederholt werden

Verantwortlich für die Reform ist Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Er begründete sie laut Bundestag damit, dass sich die Sicherheitslage seit 1994 stark verändert habe. Auf dem Weg zum Beschluss gab es allerdings eine Panne.
Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 10. Juli 2026 verabschiedet. Doch es braucht die sogenannte Kanzlermehrheit, also die Zustimmung der Mehrheit aller Abgeordneten. Diese war im Juli nicht festgestellt worden. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) ließ die Schlussabstimmung deshalb am 25. September wiederholen.
| Abstimmung am 25.09.2026 | Stimmen |
|—|—|
| Ja | 322 |
| Nein | 134 |
| Enthaltungen | 118 |
| Nötig (Kanzlermehrheit) | mindestens 316 |
Der Bundesrat billigte die Reform noch am selben Tag. Sie tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
In der ersten Lesung im Dezember 2025 hatten die Fraktionen ihre Positionen klargemacht. Josef Oster (CDU) sagte laut Bundestag:
> „Wir vertrauen unseren Polizistinnen und Polizisten und wir misstrauen ihnen nicht.“
Sonja Eichwede (SPD) sagte, die Bundespolizei erhalte damit „angemessene, moderne und rechtssichere Befugnisse“. Scharfe Kritik kam von Clara Bünger (Linke). Sie nannte die Reform einen „Schritt in Richtung Autoritarismus und Überwachungsstaat“. Die Polizei könne Menschen kontrollieren, „ohne konkreten Verdacht, ohne objektive Kriterien“. Irene Mihalic (Grüne) warf der Koalition vor, alte Rezepte aufzuwärmen, und kritisierte unter anderem, dass Kontrollquittungen, Bodycam-Pflichten und eine Kennzeichnungspflicht wegfallen.
Der nächste Schritt: Fahndung mit Fotos aus dem Internet

Doch damit ist nicht Schluss. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat Ende April 2026 ein weiteres Paket vorgelegt, das Kritiker „Sicherheitspaket 2.0“ nennen. Es liegt derzeit im Innenausschuss des Bundestags, ein Termin für die Abstimmung steht noch nicht fest.
Geplant ist laut netzpolitik.org unter anderem:
– Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei sollen per Gesichtserkennung im Internet nach Personen suchen dürfen.
– Behörden sollen große Datenmengen per Software verknüpfen und auswerten dürfen.
– Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll Asylsuchende per Gesichtserkennung identifizieren dürfen.
Bei einer Anhörung im Bundestag am 21. September 2026 gingen die Meinungen weit auseinander. Martina Link vom BKA nannte die Befugnisse „zeitgemäß“. Pia Sombetzki von der Organisation AlgorithmWatch warnte dagegen, die Gesetze schafften „die technische Voraussetzung für eine flächendeckende Verfolgung aller Menschen im öffentlichen Raum“.
Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider lehnt die Entwürfe in der jetzigen Form ab. Die Nutzung kommerzieller Datenbanken nannte sie „datenschutzrechtlich höchst bedenklich“.
Auch die Bundesländer rüsten ihre Polizei auf

Nicht nur der Bund schärft nach. In Sachsen gilt bereits seit dem 1. Juli 2026 ein neues Polizeigesetz. Der Landtag beschloss es am 24. Juni mit 60 zu 53 Stimmen. Es erlaubt unter anderem KI-gestützte Videoüberwachung, biometrische Fernidentifizierung, Staatstrojaner und eine Plattform zur automatisierten Datenanalyse. Innenminister Armin Schuster (CDU) sprach laut netzpolitik.org von einem „treffsichere[n] Ergebnis einer fundierten Abwägung“. Der Grünen-Abgeordnete Valentin Lippmann hielt dagegen: „Sachsen ist mit diesem Gesetzentwurf Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen.“
In Schleswig-Holstein soll ein neues Polizeirecht noch vor der Landtagswahl im April 2027 verabschiedet werden. Anlass sind laut Entwurf „gravierende Messerangriffe in der Öffentlichkeit“. Geplant sind unter anderem biometrische Gesichtserkennung und mehr Videoüberwachung. Selbst in der Regierungskoalition aus CDU und Grünen gibt es Bedenken. Jan Kürschner, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, sagte der taz Anfang Oktober:
> „Privaten Anbietern den Zugriff auf Daten zu geben, ist Teufelszeug.“
Zur Gesichtserkennung meinte er: „So, wie es jetzt dasteht, finde ich das zu weitgehend.“ Auch in Niedersachsen berät der Landtag über ein Polizeigesetz mit Gesichtserkennung und automatisierter Datenanalyse.
Die Debatte um Sicherheit und Freiheit dürfte also weitergehen. Was meinen Sie?
Gesichtserkennung und KI-Kameras an Bahnhöfen: Wie stehen Sie dazu?