Jetzt steht sogar die Gewaltenteilung im Raum

Der Wissenschaftliche Dienst kommt zu einem besonders brisanten Schluss: Eine solche Klausel könne nicht bindend sein, weil eine gesetzlich festgeschriebene Verpflichtung zur Gesetzesinitiative gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoßen würde. Mit anderen Worten: Der Versuch, das Gesetz rechtlich zu stabilisieren, könnte selbst wieder verfassungsrechtlich angreifbar sein.
Das verschärft die Lage enorm. Denn damit steht nicht nur eine einzelne Regel infrage, sondern die Methode, mit der politische Unsicherheiten überbrückt werden sollten. Aus einem Schutzmechanismus wird plötzlich ein möglicher Schwachpunkt. Und genau das lässt das ganze Vorhaben noch fragiler erscheinen, als es zunächst wirkte.
Doch damit endet die Kritik noch nicht – denn neben dem Grundgesetz rückt nun auch eine zweite juristische Ebene in den Blick.