Neues Gesetz: Staat zahlt Geld für Kinder – mit einem Haken!

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Diese Kinder bekommen das Geld

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor der Kabinettsitzung im Bundeskanzleramt, 14.10.2026. Foto: IMAGO / photothek (Thomas Trutschel)
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor der Kabinettsitzung im Bundeskanzleramt, 14.10.2026. Foto: IMAGO / photothek (Thomas Trutschel)

Die Förderung wird Jahrgang für Jahrgang eingeführt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, der Bundesrat muss noch zustimmen.

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– Gefördert werden Kinder von 6 bis 18 Jahren mit Erstwohnsitz in Deutschland.

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– Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020.

– Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der Sechsjährigen hinzu.

– Kinder der Jahrgänge 2019 und älter dürfen zwar einen Vertrag abschließen, bekommen aber kein Geld vom Staat.

Eltern schließen den Vertrag bei einer Bank, Versicherung oder einem anderen zugelassenen Anbieter auf den Namen des Kindes ab. Eine Beratungspflicht gibt es nicht, der Abschluss soll auch online möglich sein.

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