Neues Gesetz: Staat zahlt Geld für Kinder – mit einem Haken!

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Der Haken: Kein Geld zum 18. Geburtstag

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bei einer Pressekonferenz, 12.10.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bei einer Pressekonferenz, 12.10.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Wer auf Startkapital für Führerschein oder Studium hofft, wird enttäuscht: Das Geld ist für das Alter gedacht. Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr möglich.

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Schließen Eltern keinen Vertrag ab, fließen die zehn Euro in ein staatliches Sondervermögen „Frühstartrente“, das zum 1. Januar 2028 errichtet und von der Bundesbank verwaltet werden soll. Angelegt wird dort ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds. Den Anteil daraus können die Kinder später in einen eigenen Vertrag übertragen – wer das bis zum 35. Lebensjahr versäumt, verliert das Geld.

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Steuerlich gilt: Die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, besteuert wird erst bei der Auszahlung.

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