Diese Einschnitte stehen schon im Gesetzentwurf

Der Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 ist noch kein Gesetz – Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Geplant ist der Start zum 1. Januar 2027. Schon dieser Entwurf enthält Einschnitte, die Kritiker als Leistungskürzungen werten:
– Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat soll entfallen. Stattdessen ist eine fachliche Pflegebegleitung vorgesehen.
– Strengere Begutachtung: Für neue Anträge ab 2027 steigen die Punkteschwellen, etwa für Pflegegrad 1 von 12,5 auf 15 Punkte. Bestehende Einstufungen sollen nicht allein deswegen verloren gehen.
– Verhinderungspflege: Sie soll als eigene Leistung wegfallen. Ersatzpflege wird künftig aus neuen Budgets bezahlt.
– Verbrauchsprodukte: Die eigene Pauschale für Dinge wie Einmalhandschuhe ist nicht mehr als gesonderte Leistung vorgesehen.
– Anpassung der Leistungen: Die für 2028 geplante Erhöhung soll entfallen, regelmäßige Anpassungen erst ab 2029 kommen.
Gleichzeitig soll das bisherige Pflegegeld in ein sogenanntes Entlastungsbudget umgewandelt werden, das etwas höher ausfällt – aus dem aber künftig auch Dinge wie Ersatzpflege bezahlt werden müssen:
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Entlastungsbudget 2027 (Entwurf) |
|—|—|—|
| 2 | 347 Euro | 380 Euro |
| 3 | 599 Euro | 630 Euro |
| 4 | 800 Euro | 890 Euro |
| 5 | 990 Euro | 1.080 Euro |
Linnemann will Pflegeleistungen nach eigenen Worten künftig gezielter einsetzen: „Wir müssen zielgenauer denen helfen, die es wirklich brauchen.“