Union sagt Nein: Dieses geplante Gesetz kommt vorerst nicht

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Um dieses Gesetz geht es

Limonaden und Cola in 2-Liter-Flaschen im Supermarkt, Symbolbild Zuckersteuer, Hamburg, 10.10.2026. Foto: IMAGO / BREUEL-BILD
Limonaden und Cola in 2-Liter-Flaschen im Supermarkt, Symbolbild Zuckersteuer, Hamburg, 10.10.2026. Foto: IMAGO / BREUEL-BILD

Es geht um die geplante Zuckersteuer auf Süßgetränke. Das Bundeskabinett hatte die Vorlage von Finanzminister Klingbeil am 14. Oktober gebilligt – in einer abgespeckten Version, nachdem das Kanzleramt einen ersten Entwurf Anfang Oktober gestoppt hatte.

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Betroffen wären Getränke mit mindestens 5 Gramm Gesamtzucker pro 100 Milliliter. Laut Finanzministerium zählen dazu unter anderem:

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– Limonaden und Cola

– Eistees

– Energydrinks

– Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz

Nicht betroffen wären laut dpa dagegen alkoholische Getränke, alkoholfreie Biere und Weine, reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen sowie Getränke mit Süßungsmitteln – also etwa Light- und Zero-Produkte.

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