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Um dieses Gesetz geht es

Es geht um die geplante Zuckersteuer auf Süßgetränke. Das Bundeskabinett hatte die Vorlage von Finanzminister Klingbeil am 14. Oktober gebilligt – in einer abgespeckten Version, nachdem das Kanzleramt einen ersten Entwurf Anfang Oktober gestoppt hatte.
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Betroffen wären Getränke mit mindestens 5 Gramm Gesamtzucker pro 100 Milliliter. Laut Finanzministerium zählen dazu unter anderem:
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– Limonaden und Cola
– Eistees
– Energydrinks
– Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz
Nicht betroffen wären laut dpa dagegen alkoholische Getränke, alkoholfreie Biere und Weine, reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen sowie Getränke mit Süßungsmitteln – also etwa Light- und Zero-Produkte.
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